Eine Frage der Nomenklatur
#1
Ein Kassettenlaufwerk mit einem Motor wird als ein Einmotorenlaufwerk bezeichnet. Es gibt auch welche mit zwei Motoren, die werden wohl als Zweimotorenlaufwerke bezeichnet werden. Mit Fug und Recht dürfen sich Laufwerke mit drei oder gar vier Motoren dann auch als Drei- resp. Viermotorenlaufwerk bezeichnen.

Nun habe ich ein SONY TC-WE 405 aufgeschraubt. Darin finden sich zwei Motoren. Aber es ist auch ein Kassettendeck mit zwei Laufwerken. Sind es nun Einmotorenlaufwerke? Bei dem Aiwa AD-WX 505 (unser Korrespondent berichtete) stellt sich diese Frage kaum. Links ein Laufwerk mit Motor, rechts ein Laufwerk mit Motor.
Und im Sony? Links ein Laufwerk, rechts ein Laufwerk in der Mitte zwei Motoren. Aber eine treibt über zwei Riemen die vier Capstäne, die wiederum über weitere Riemen Rutschkupplungen antreiben, die die Wickel in Bewegung setzen dürfen. Der zweite Motor betätigt die Mechanik.

Darf man erstens einen Mechanikmotor mitzählen? (Sony macht es so. Im Unterschied zu anderen Firmen.)

Aber wie bezeichnet man diese Laufwerke? Rein rechnerisch wären es Einmotorenlaufwerke. Da die Motoren aber unterschiedlichen Aufgaben dienen, hat jedes Laufwerk von jedem Motor nur einen halben. Ist das TC-WE 405 also ein Doppelkassettendeck mit zwei 2/2-Motorenlaufwerken?

Werde ich erst neue Riemen bestellen oder erst diese Frage klären?

niels

Edit: "abnterschiedlichen" ist zwar ein Superwort, "aber unterschiedlichen" ist jedoch verständlicher.
Wer bei Stereoaufnahmen kein Gegenspur-Übersprechen haben möchte, sollte Halbspur-Maschinen verwenden.
Zitieren
#2
moin moin,

viel wichtiger ist die klärung der frage, wie lautet die mehrzahl von capstan ? capstäne wage ich zu bezweifeln, aber diese frage ist äusserst wichtig.

reginald Wink
Das wahre Verbrechen verübt die volkstümliche Musik am Gehörgang der Menschheit.
( Benno Berghammer )
Zitieren
#3
Ganz einfach: Capstanwellen.
Es gibt ja auch keine Auspuffe, sondern eben Auspuffrohre oder Auspufftöpfe. Abgesehen davon, dass es eh' Schalldämpfer heißt.

Gruß
Thomas
Manche Tonträger werden mit jedem Ton träger.
Zitieren
#4
TK 240,'index.php?page=Thread&postID=208214#post208214 schrieb:Es gibt ja auch keine Auspuffe
Neee, wenn, dann überhaupt Auspüffe ...
Zitieren
#5
reginald bull,'index.php?page=Thread&postID=208209#post208209 schrieb:wie lautet die mehrzahl von capstan ?
Tonwellen.
Dafür gibt es nämlich tatsächlich ein deutsches Wort! Big Grin Und früher, als man noch überwiegend deutsche Tonbandgeräte kaufte, sagte auch kein Mensch Capstan. Ich habe in den 70ern nicht mal gewusst, was das ist...

LG Holgi
Zitieren
#6
TK 240,'index.php?page=Thread&postID=208214#post208214 schrieb:Es gibt ja auch keine Auspuffe,
So? ---> Duden!
Zitieren
#7
Ich bin nicht Herr Duden. Auch wenn meine Frau immer sagt:"Quatsch nicht so dämlich, was weißt duden".

(Heinz Erhardt)

Gruß
Thomas
Manche Tonträger werden mit jedem Ton träger.
Zitieren
#8
Moin, moin,

wäre ich Herr Duden oder zumindest Herr Lexika, dann würde ich sagen: Ein Gerät mit drei Motoren ist ein 3-Motoren-Gerät. Wenn einer der drei Motoren das VU-Meter antreibt, der zweite der drei Motoren das Zählwerk im Direkt-Antrieb, dann wäre so ein Cassetten-Gerät immer noch ein 3-Motoren-Gerät. Allerdings würde ich protestieren, ihm ein "3-Motoren-Laufwerk" zuzubilligen. Anders wäre das freilich, würden die drei Motoren die Geräte-Füße antreiben ... (vollkommen egal, ob im Direkt-Antrieb oder über Riemen oder Reibräder!)

Zweifellos treiben alle beiden Motoren in Niels Sony etwas an. Somit hat der Sony einen "2-Motoren-Antieb". Keine Frage! In Zeiten, in denen unklar ist, ob bei so einem Gerät überhaupt noch etwas angetrieben wird / werden kann (die Riemen!) kann die Funktion nicht ausschlaggebend für die Bezeichnung sein. Außer, wir nennen das Gerät "2-Motoren-Recorder". Dann müsste er zumindest (noch) etwas "recordieren" können.

Nun ist es nicht soooo selten, dass Cassetten-Geräte zwar mit mehreren Motoren im vermeintlichen Laufwerksblock daher kommen, dabei jedoch tatsächlich nicht immer alle Motoren etwas mit dem Bandtransport zu tun haben. Außer, man definiert das Öffnen und Schließen des Faches, sozusagen den "Cassetten-Transport" auch als "Band-Transport". Immerhin ist in der motorisch bewegten Cassette ja üblicherweise "Band" drin. Allerdings könnte man eine Cassette auch ohne Band-Füllung, selbst mit Käse-Füllung transportieren. Insofern zweifle ich, wie ich so ein Gerät bezeichnen dürfte: Vielleicht "3-Motoren Laufwerksblock-Gerät"?

Die Zahl der anzutreibenden Laufwerke - die Bezeichnung wäre auch eines Gedankens würdig - ist wie ich meine eher von untergeordneter Bedeutung für die Einordnung. Schließlich klassifiziert auch kaum jemand einen Recorder nach der Anzahl der Aussteuerung-Instrumente. Wir nennen eine Uher "Royal" oder "Variocord" und nicht "1-VU-Meter-Uher" oder "2-VU-Meter-Uher". Noch.

Wenn man jetzt den Begriff "Laufwerk" in Ermangelung beweglicher Füße in Frage stellt, würde auch eine Umbenennung in "Drehwerk" nichts an der Zahl und an dem Zweck der verbauten Motoren ändern. Wenn also im Drehwerksblock drei Motoren verbaut sind, dann darf man so einen Recorder auch in gewohnter, in umgangssprachlicher Weise als "3-Motorer" bezeichnen, ganz egal, ob auch nur einer der Antriebe etwas mit dem Band-Transport zu tun hat und eine Kurbel dabei liegt.
Schließlich werden solch Geräte in Auktionsplattformen ja auch nicht als "Elektroschrott" oder auch nur als "defekt" angeboten, sondern als "Sammlerstück" beziehungsweise "Klassiker". Das stellt ja auch keiner in Frage.

In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine Beschreibung eines "3-Kopf-Gerätes". Der hat zwei Löschköpfe.

Tschüß, Matthias

P.S.: Droht eigentlich einem Tapedeck mit Diesel-Motor inzwischen ein Betrieb-Verbot in Innenstädten?
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
Zitieren
#9
Gut, dass du diese letzte Frage aufwirfst, dieses Problem wird von fachkundigen Stellen zu oft ausgeblendet.

Tatsächlich könnte ein Verbot für Tapedecks mit Dieselmotor eintreten. So wir den gewillt sind, einen Motor, der sich außerhalb der Einheit, die wir als Gerät, Deck oder auch "Auto-Kassettenradio" bezeichnen, befindet und dessen vornehmlicher Zweck es ist, die Versorgungsspannung mittels einer Lichtmaschine zu generieren und das Gerät nebst Nustzlast (vulgo "MusiCassette") horizontal über Strecken zu befördern, deren Längen normalerweise in km angegeben werden, als einen Motor dieses Gerätes zu bezeichnen.

niels
Wer bei Stereoaufnahmen kein Gegenspur-Übersprechen haben möchte, sollte Halbspur-Maschinen verwenden.
Zitieren
#10
Vielleicht sollte man einfach, analog zu "Watt PMPO" ("Power Music Peak Output") bei der Ausgangsleistung, sowas wie "Anzahl Motoren WCAITFAOTDTRAM" ("We Count Anything In The Further Area Of The Deck That Resembles A Motor") einführen. Ein Autoradio mit Kassettenteil und nach bisheriger Rechnung einem Motor hätte dann "6 Motoren WCAITFAOTDTRAM", weil man es theoretisch in einem Auto mit Hybridantrieb (+ 2 Motoren + Lüftung - Scheibenwischer vorne und hinten) einbauen könnte.

Warum hatte ich die Idee bloß erst nach der Blütezeit der Kassette? Ich hätte reich und berühmt werden können!
Zitieren
#11
Plus die Motoren der elektrischen Fensterheber!

niels
Wer bei Stereoaufnahmen kein Gegenspur-Übersprechen haben möchte, sollte Halbspur-Maschinen verwenden.
Zitieren
#12
Hallo Timo,

wir sind einfach zu alt. Englisch?! Ich fürchte, die Bezeichnung würde eher so lauten:

   

Keine Ahnung, wie man das abkürzt.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
Zitieren
#13
Ist für diese Geräte eigentlich auch eine blaue Umweltplakette geplant ? In den Printmedien gibt es leider keinerlei Information darüber. Und damit steht und fällt doch alles, schließlich sollen die Geräte ja auch zukunftssicher betreibbar sein. Ich möchte mich nicht gern vor meinen Nachbarn rechtfertigen müssen.

Gruß
Thomas
Manche Tonträger werden mit jedem Ton träger.
Zitieren
#14
TK 240,'index.php?page=Thread&postID=208259#post208259 schrieb:Ist für diese Geräte eigentlich auch eine blaue Umweltplakette geplant ? ...

Dafür brauchst du dann aber sicherlich auch ein Lärm-Gutachten. Und zwar nicht nur für die Mobilitäts-Beförderungs- und Stromversorgungs-Hilfe, sondern natürlich auch für den Antrieb des Decks selbst. Wie laut drehen die Wickel, welchen Lärm macht der Capstan und gibt es Geräusche am Zählwerk? Macht das VU-Meter Lärm? Ich bin sicher, die Industrie hat es geschafft, solche Tests in einem optimierten, Praxis-nahen Verfahren zu standardisieren. So werden die Lärm-Messungen ohne Cassette und unter Verwendung von Leichtlauf-Ölen und von Hand plan geschliffenen Reibrädern durchgeführt werden können.

Ein Problem ist allerdings die Licht-Belastung. Vor allem alte LED-Aussteuerung-Instrumente können mit den Grenzwerten in Konflikt kommen. Aber auch an dieser Stelle hat die Industrie Lösungen. So hat BASF, Anfang der Achtziger Jahre, eine spezielle Test-Kassette namens "Maxima" herausgebracht, die wahrscheinlich die Aufgabe hatte die Kassettenfach-Beleuchtung zu dimmen.
Ob es funktioniert zeigt der Nachtfalter-Test. In einem abgedunkelten Raum (auf Orkney, natürlich vorher porentief gereinigt und mit geschlossenen Fenstern) wird gezählt, wie viele Nachfalter ein im Betrieb befindliches Cassettendeck umkreisen, anstatt eine Nachtisch-Lampe mit 60 Watt-Glühbirne anzufliegen. Werden die "Hundert" überschritten, erhält das Gerät keine Plakette. Ist aber noch nicht vorgekommen.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
Zitieren
#15
Wer sich weigert bei einem Diesel getriebenen Cassettendeck das Software Update durch zuführen dem entfällt die weitere Betriebserlaubniss. Dank eines fest intregierten Fernwartungsgeraet was natuerlich NICHT fuer das Software Update geeignet ist, wird nach überschreiten einer bestimmten Zeit das Cassettendeck ausser Betrieb genommen bis das Zwangsupdate der Software eingespielt wird.

Geraete die bereits das Update haben werden mit der Blauen Plakette kenntlich gemacht und duerfen weiterhin betrieben werden. Leider ist durch die Plakette die Sicht zu den VU Metern beeintraechtigt und somit eine Gefahr falsch ausgesteuerten Cassetten. Der Cassettendeck TÜV empfielt daher diese Decks trotz Zulassung und Blauer Plakette nicht mehr weiter zu nutzen und diese gegen Benzin getriebene auszutauschen , zu einem verursachen diese weniger Lärm und sind guenstiger von der Cassettendecksteuer .
Ich putze hier nur...
Zitieren
#16
Hallo Matthias!

Zitat: "Werden die "Hundert" überschritten, erhält das Gerät keine Plakette. Ist aber noch nicht vorgekommen."

Auf den Orkneys stehen diese Falter auf der roten Liste (Bestand akut gefährdet). Davon soll es < als 100 Exemplare
geben. Kein Wunder, daß noch keinem C-Deck die Plakette verweigert wurde. Das hat die Industrie ja wieder fein
hinbekommen, als sie diese Falter als Meßlatte genommen hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Gruß
Wolfgang
Zitieren
#17
Ganz zu schweigen von Bandmaterial mit erhöhtem Feinstaubausstoß. Wer kennt nicht das Phänomen, nach dem Durchlauf eines DP 26 LH den braunen Staub aus allen Ritzen des Gerätes entfernen zu dürfen? Das gibt's auch in Cassettenform, nach drei Liedern wurde der Klang dumpf. Wer sowas in seinem Autoradio nutzt, der braucht die orange-schwarze Feinstaubplakette auf der Windschutzscheibe. Lesbar von der Innenseite natürlich, denn das Band staubt ja die Autoinsassen zu. Als amtliches Kennzeichen wird dann LH-SM 60 oder 90 eingetragen.

Viele Grüße,
Martin
Zitieren
#18
Moin, moin,

ich bin sicher, unser Bundeskassettenminister wird sich in diesem Fall mit einer Zusage der Industrie begnügen, Cassettenrecorder-Halter mit Geräten, die nicht älter als drei Jahre sind, können eine Atemschutzmaske nachgerüstet bekommen. Auf Antrag und irgendwann innerhalb der nächsten zehn Jahre. Bei Bandgeräten geht das hingegen nur innerhalb der Garantiefrist der Auto-Halterung. Angesaugt wird die Atemluft übrigens über die Benzinpumpe und daher aus dem Motorraum.

Für Heimgeräte wäre der Vermieter verantwortlich. Aber nur, wenn der Cassettenrecorder zur Grundausstattung der Wohnung gehört. Ansonsten gibt es ein "Software-Update": Ein Merkblatt auf dem steht: "bitte nur draußen und bei starkem Wind benutzen."

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
Zitieren
#19
Matthias M,'index.php?page=Thread&postID=208378#post208378 schrieb:Moin, moin,

ich bin sicher, unser Bundeskassettenminister wird sich in diesem Fall mit einer Zusage der Industrie begnügen, Cassettenrecorder-Halter mit Geräten, die nicht älter als drei Jahre sind, können eine Atemschutzmaske nachgerüstet bekommen. Auf Antrag und irgendwann innerhalb der nächsten zehn Jahre. Bei Bandgeräten geht das hingegen nur innerhalb der Garantiefrist der Auto-Halterung. Angesaugt wird die Atemluft übrigens über die Benzinpumpe und daher aus dem Motorraum.

Für Heimgeräte wäre der Vermieter verantwortlich. Aber nur, wenn der Cassettenrecorder zur Grundausstattung der Wohnung gehört. Ansonsten gibt es ein "Software-Update": Ein Merkblatt auf dem steht: "bitte nur draußen und bei starkem Wind benutzen."

Tschüß, Matthias
moinmoin................was hat die Merkel mit dem Blatt zu tun? ?( ?( ?( ?(

Gruß vom Benno
Zitieren
#20
Benno 1,'index.php?page=Thread&postID=208383#post208383 schrieb:was hat die Merkel mit dem Blatt zu tun?

Das ist leicht erklärt: die gute Frau Merkel muss sich ja im Alltag immer ganz viel merkeln - pardon - merken. Deshalb "Merkblatt". Übrigens: beim "Merken" (= in Erinnerung behalten) kann ein Magnetbandaufzeichnungsgerät gute Dienste leisten. Das Umweltministerium empfielt allerdings die Low-Emission-Geräte der 3ten Generation (SD-Karten-Recorder), da sie weder Geräusche noch Feinstaub absondern. Auch hinschtlich der Energieeffizienz liegt man damit ganz weit vorn. Lediglich die Gesamtumweltbilanz ist nich so überragend, muss doch ein solches Gerät bei einem Defekt komplett entsorgt werden, da sich weder Leuchtmittel noch andere Bauteile austauschen lassen. Sie teilen dieses Schicksal mit vielen der ach-so-hochgelobten LED-Lampen. Aber das ist eine wahrlich andere spannende Geschichte aus den unerschöpflichen zentraleuropäischen Regelwerken.

Gruß
Time flies like an arrow. Fruit flies like a banana. (...soll Groucho Marx gesagt haben, aber so ganz sicher ist das nicht...)
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste