19.01.2014, 12:42
Hallo Rudi,
ich muss nun zum 3. male Deine Unterstellung lesen ich würde Dich durch mehrere Foren verfolgen, was so nicht stimmt!
Solltest Diese Unterstellung und belegbare Falschausage wiederholen wollen, kann ich Dir auch gerne eine Unterlassungsaufforderung durch einen Anwalt zukommen lassen.
Hochachtungvoll
Jürgen Heiliger
ich muss nun zum 3. male Deine Unterstellung lesen ich würde Dich durch mehrere Foren verfolgen, was so nicht stimmt!
Solltest Diese Unterstellung und belegbare Falschausage wiederholen wollen, kann ich Dir auch gerne eine Unterlassungsaufforderung durch einen Anwalt zukommen lassen.
Hochachtungvoll
Jürgen Heiliger
