19.03.2013, 20:45
Hallo,
Ich frage mal so in die Runde, gibt es hier einen Rechtsanwalt der sich mit der Thematik der neuen Gema Dj Gebühr befasst hat?
Sachverhalt:
Ein Dj der mit Laptop auflegt läd sich ein Musikstück runter, zahlt dafür, Aufführung privat und bei Veranstaltungen kostenfrei.
Kopiert dieser DJ das runtergeladene und bezahlte Musikstück auf einen anderen Datenträger / Laptop / muss er laut Gema jede Kopie neu "lizensieren" heisst im Klartext der DJ muss an die Gema nochmal für jede Kopie des selben Stücks eine Gebühr zahlen, erst dann darf der DJ das Stück Öffentlich wiedergeben.
Mich würde mal die Rechtliche Grundlage dafür interessieren.
Gruß
Harry
Ich frage mal so in die Runde, gibt es hier einen Rechtsanwalt der sich mit der Thematik der neuen Gema Dj Gebühr befasst hat?
Sachverhalt:
Ein Dj der mit Laptop auflegt läd sich ein Musikstück runter, zahlt dafür, Aufführung privat und bei Veranstaltungen kostenfrei.
Kopiert dieser DJ das runtergeladene und bezahlte Musikstück auf einen anderen Datenträger / Laptop / muss er laut Gema jede Kopie neu "lizensieren" heisst im Klartext der DJ muss an die Gema nochmal für jede Kopie des selben Stücks eine Gebühr zahlen, erst dann darf der DJ das Stück Öffentlich wiedergeben.
Mich würde mal die Rechtliche Grundlage dafür interessieren.
Gruß
Harry
