Mal wieder bzw. immer noch: LP vs. CD
PeterSIB,'index.php?page=Thread&postID=189575#post189575 schrieb:Ich kenne mich bei Platten nicht so gut aus - Ist es so dass je schwerer eine ist , destso bessere Qualität (180g)?
Ich dachte immer es kommt drauf an wie diese gepresst ist. Was hat das Gewicht also zu sagen?

Wie gesagt, im Prinzip nichts, schwerere Platten verwellen sich einfach nicht so leicht, das ist der ganze Grund.

Was ich bei Acker Bilk nicht ganz verstehe ist der Umweg über die Bandmaschine, das scheint mir aber jetzt ziemlich überflüssig.
Viele Grüße
Lukas
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Also ich werde wohl Abstand nehmen sich die aktuelle Mukke auf Vinyl zu holen. Das ist echt nervig wenn man für ne Vinyl den doppelten Preis einer CD zahlt und diese hinterher auch noch übersteuert ist. Diese "Politik" soll einer verstehen....
Meine TOP - Wickler:
Akai GX 747
Sojuz 111
Revox A 77 1/4 Spur und HS
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Wenn dir deine Wiedergabemöglichkeit auf der digitalen Schiene (CDP/Streamer) überzeugend erscheint, gibt es eigentlich auch keinen Grund, nicht auf LPs zu verzichten. Denn die Aufnahme/Produktion als solche ist ja heute in 99% der Fälle eh digital. (Das haptische Argument für LP ist ein anderes Thema. Wink )

Und wenn die CD nicht richtig klingen will, kann man ja immer noch auf Band überspielen Das beruhigt dann. Wink
Das Drumherum:
Liebe® ...
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LG, Jochen
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Hallo Lukas!

Als Ergänzung zu meiner groben Zusammenfassung,
unkommentiert der vollständige scan (darf ich das über-
haupt?).

   

Quelle: http://www.bellmusik.de

EDIT:

So steht es auf dem Innencover der Platte. Hab´s gerade noch einmal überprüft.
Der Vertrieb dieser Platte erfolgt über die Bell Musik GmbH.

Allerdings ist die, bei "Gockel" auf allen Seiten angegebene Internetadresse, entweder weiß oder sieht aus wie eine schlecht gewischte Schiefertafel...

Gruß
Wolfgang
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Wolfgang, der link ist so nicht korrekt, oder? Führt bei mir ins Leere.
Das Drumherum:
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LG, Jochen
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outis,'index.php?page=Thread&postID=189588#post189588 schrieb:gibt es eigentlich auch keinen Grund, nicht auf LPs zu verzichten.
Hat für mich ein bisschen gedauert, hinter der dreifachen Verneinung den Sinn zu erkennen.

Mein bisheriger persönlicher Rekord ist die fünffache:
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig. ("Scherzerklärung" § 118 BGB).

Grüße, Peter
Grüße
Peter


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Ich bin, wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)
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Gehirntraining am Vatertag vor dem großen Drop- äh Blackout. Big Grin

Ansonsten gilt immer noch das:
http://gedichte.xbib.de/Morgenstern_gedi...selbst.htm
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Liebe® ...
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LG, Jochen
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