Zahlungen bald nur noch über Ebay möglich...
#1
Moin, moin,

der eine oder andere hat es vielleicht schon gehört: Ab dem Sommer ist die Bezahlung an private Verkäufer in der Bucht NUR noch über Ebay möglich ("Bei der neuen eBay-Zahlungsabwicklung zahlen Käufer grundsätzlich nur noch an eBay, und eBay bezahlt die Verkäufer.").

Was heute schon bei neu angemeldeten Verkäufern gilt, gilt bald für alle: Wer kauft, zahlt an die hiesige Niederlassung der amerikanischen Bank von Ebay; die jeweils spezielle Kontonummer enthält einen Code, der die Weiterleitung des Geldes an den eigentlichen Empfänger automatisiert ermöglichen soll.

Und Barzahlung bei Selbstabholung? "grundsätzlich" und "nur noch an Ebay"?
Zumindest kann man schon heute bei Neu-Verkäufern, hat man denn in bar gezahlt, keine Markierung "bezahlt" mehr hinterlassen und wird von Ebay auch dann zur Zahlung aufgefordert, wenn man schon bezahlt hat.

Ebay gibt vor, das System diene der Vorteil der Kunden. Es würde möglich, jedes Geschäft über Ebay abzusichern, auch wenn es nicht per Paypal bezahlt würde ("Mit der neuen eBay-Zahlungsabwicklung können wir fast alle Käufe, die bei eBay.de getätigt werden, über den eBay-Käuferschutz absichern...).
Und kostenlos soll es auch sein .... NOCH ("Aktuell entstehen für Sie keine Zusatzkosten für die neue Zahlungsabwicklung. ... Aktuell beabsichtigen wir nicht, die Gebühren für private Verkäufer zu ändern."). Wie "aktuell" war gleich noch die Zeitung von gestern?

Sind wir jetzt alle glücklich?

Natürlich ist es absehbar, daß der Dienstleister Ebay sich den zusätzlichen Aufwand in Zukunft vergüten lassen wird. Und die Kontoführungsgebühren von Käufern und Verkäufern werden sich dadurch trotzdem nicht reduzieren.
Natürlich bekommt der Vermittler Ebay auf diesem Wege weitere Daten von seinen Kunden, z.B. die Bankverbindung der Käufer, die er wirtschaftlich auswerten könnte.
Klar, daß wir bald alle das Angebot bekommen werden, würden wir ein Konto bei der Ebay-Bank Paypal haben, könnten wir dort auch alle unsere anderen Transaktionen (Miete, Leasing-Rate etc.) abwickeln, und bräuchten uns gar nicht mehr selber um die Bezahlung der Käufe über Ebay kümmern. Ist die Paypal-Mitgliedschaft nicht schon heute für Neu-Einsteiger in die Auktionsplattform Pflicht?
Können wir ausschließen, daß unsere Transaktionen, samt deren Verwendungszweck, bei der Einschaltung einer amerikansichen Bank nicht auch, ganz nach amerikanischer Gewohnheit, automatisch ausgewertet werden? Bei SWIFT-Überweisungen ist das ja schon Standard: die NSA liest bei jeder Auslandsüberweisung mit, selbst wenn sie die USA nicht tangiert.
Und darf ich wirklich davon ausgehen, daß ich, als Verkäufer, mein Geld genauso schnell bekomme, wie bei einer Direkt-Überweisung? Oder werde ich irgendwann an Ebay mitteilen müssen, das ich die Ware verschickt habe, oder wird der Käufer bestätigen müssen, daß er die Ware bekommen hat und zufrieden ist, bevor ich als Verkäufer Geld kriege? Und wie lange wird das dauern?
Und was passiert eigentlich, wenn das Geld mal nicht kommt? Wenn der Service dann so ist, wie ich das von Ebay bisher kenne, wird es niemanden geben, der für mein Problem zuständig ist.
Und wird denn das deutsche und das europäische Bankrecht gelten? Natürlich nicht, denn wir sollen ja nicht an eine Bank überweisen, sondern an den Dienstleister Ebay. Wofür eigentlich?

Das Problem ist, wehren können wir uns nicht. Und ob das Verfahren deutschem Recht (und Qualitätsstandards) entspricht, das braucht Ebay nicht zu interessieren. Denn "Ebay.de" bzw. "Ebay Deutschland" sitzt nicht in Deutschland und kann auf die Rechtsordnung und auf die Qualitätsstandards seines weltweit zweitgrößten Marktes schei...en. Und tut das auch.

Vor einigen Jahren hatte mir das Ebay-Unternehmen Paypal mitgeteilt, man unterstünde der deutschen Bankübwerwachung (BaFin). Das ist schon lange nicht mehr so, nur hat man das seinen Kunden bei weitem nicht so werbeträchtig mitgeteilt.
Als dann Paypal einmal über mein Guthaben verfügte, ohne dazu berechtigt zu sein, und entgegen der eigenen AGBs!, da war die BaFin nicht zuständig, da antwortete Paypal weder auf meine Anfragen, noch auf Briefe meines Anwalts.
Rechtsstand: Ausland

Der mündige Bürger reagiert und entzieht der Firma das Vertrauen. Klar, dass ich mit denen nichts mehr zu tun haben will.
Doch wie mündig sind die Bürger hierzulande eigentlich? Mein Eindruck ist, es wird erwartet, Politik und Justiz hätten sich gefälligst zu kümmern, doch nicht man selber. Doch daß deutsche Politik und deutsche Justiz bei Ebay nicht zuständig sind, das ignoriert man landläufig, weil es ja unbequem ist. Selber denken? Ist dafür nicht die Blöd-Zeitung zuständig?

Die Einführung der Ebay-Kleinanzeigen - auch die sind "aktuell" weitgehend kostenlos - zeigt eine Änderung der Geschäftspolitik des Konzerns: der private Kunde solle gefälligst regional handeln, und das in den Kleinanzeigen. Im Versteigerungsportal will der Anbieter gewerbliche Verkäufer. Da ist die Haftung eindeutiger.
Nun bin ich mal gespannt, wie sich die Kleinanzeigen entwickeln werden...

Quelle: http://pages.ebay.de/help/sell/payment-p...ivate.html

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#2
Hallo Matthias!
Ich denke daß man durch die Verzögerung beim "weiterreichen" der
Zahlungen gewaltig verdienen kann! Bei den Summen die bei 123
umgesetzt werden schaut da ein ganz schöner Zusatzverdienst raus.
Gruß!
Gerhard
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#3
Schade eigentlich, wenn ebay unbrauchbar wird, war es doch Quelle so manchen Schätzchens. Aber mal abwarten: DIE wird es noch sehr wundern, wenn das "Kleinvieh" bei denen eben kein "Mist" mehr macht...

Angebote mit hanebüchenen Preisvorstellungen, wie sie jetzt ohne Einstellgebühr möglich sind, lassen den Verkäufer über kurz oder lang auf dem Boden der Tatsachen aufschlagen lassen. Man müsste nur für die Konkurrenz von *egay* (Synonym nicht von mir) mehr die Werbetrommel rühren können.

Gruß
Jochen
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#4
Jetzt geht es zwar nicht um Zahlungsmethoden aber es scheint wieder so eine neue Masche vom "Buntbuchstabenhaus" zu sein. Wollte dafür aber nicht ein neues Thema anfangen.

Heute bekam ich eine Mail, daß in einem Paketshop ein Paket zur Abholung für mich bereit liegt. Dachte schon, daß der Zusteller wieder mal zu faul zum Klingeln war. Also, Mail ausgedruckt und wie gefordert, Personalausweis eingesteckt, und trab trab trab zu Fuß zu diesem Shop. Die nette Dame an der Bedienung sagte mir, daß das Paket direkt an den Shop geschickt wurde und es nichts mit dem Nichtantreffen des Empfängers zu tun hat.

Eine Frage an den Verkäufer, "Warum einfach, wenn es auch umständlich geht?" ergab die Antwort, daß er beim Bunthaus den Versang mittels Versandbestätigung nachweisen mußte und daß er diese nur bekäme, wenn er die Sendung an einen Paketshop des Götterboten verschickt. Er hat sich auch noch vielmals entschuldigt, daß mir dadurch einige Unannehmlichkeiten entstanden sind.

Wollen die vom Großen Auktionshaus etwa so die privaten Hobbyhändler und -käufer herausdrängen?
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#5
Hallo Gerald,

einfache Frage, einfache Antwort: "Ja!".

Für Händler mag es sich noch lohnen (der kann das Risiko einkalkulieren mit Festpreisen), für den Käufer, der per Blähpal bezahlt sicher auch. Ich kaufe nicht selten bei Online-Händlern in der Bucht, wenn ich die Versandkosten zu ihrem Onlineshop ansehe. Oft ist es günstiger (aber nicht immer).

Für private Verkäufer, die, wenn sie noch keine (ich glaube 40?) Bewertungen erhalten haben muss aber Blähpal als Zahlungsmethode angeboten werden. Der Käufer freut sich, es geht schnell und reibungslos, nur: vom Erlös des verkauften Artikels gehen schon mal 9% an die Bucht. Zuzüglich 1,9% des Gesamtkaufpreises plus 0,35 € für Paypal.

Das Ganze macht diese Sache immer weniger interessant für private Verkäufer, die nie einschätzen können "Geht mein Gerät jetzt gut weg oder bekomme ich nur 2,- € dafür?".

Gruß Jens
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#6
Jetzt habe ich eben Zwei-Was von einem Verkäufer "eingesammelt", und prompt kommt natürlich ein Nachteil der neuen Zahlungsmodalitäten:

Ganz selbstverständlich berechnet Ebay 2x Versandgebühr, obwohl alles locker in eine Kiste zum selben Versandpreis reingeht.
Wenn das so gewollt ist, hat sich damit eine bisher dagewesene "Versandintelligenz" verabschiedet....oder habe ich mal wieder was verpaßt?

Ich brauche ja die beiden Teile, aber so entsteht mal ganz lässig eine Versandgebühr von über 12€ !!! >Sad
Schickt der VK nun zwei Kisten?

PS: Nein, es ist keine neue Maschine.....

2.PS: Habe eben mal das virtuelle Kaufhaus angeschrieben...


.
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#7
Hallo,

das ist doch ganz einfach. Du einigst dich mit dem Verkäufer über die Versandkosten (Sofern der VK ein normaler Mensch ist, wird er in deinem Sinne handeln) . Wenn er dir seine Bankdaten dazu gibt überweist du direkt. E*** "sagst" du "Bezahlung bei Abholung" . Wenn der VK die Bankdaten nicht rausrückt, überweist du einfach den ausgemachten Betrag mit reduzierten Versandkosten via E***. Dann haben die was zu tun, denn dann müssen sie manuell handeln und sich ein realer Mensch damit beschäftigen. Wäre mal gespannt was passiert. Teilzahlung auf diese Art hatte ich noch nicht via Bucht. Hatte diWo den ersten VK der beharrlich seine Bankdaten verweigerte. Na, dann muss er halt warten. I.d.R. bekam ich diese bei Nachfrage dann doch und habe direkt überwiesen. Bald frage ich nicht mehr, dann kann der Verkäufer halt auf sein Geld von E*** warten.

VG
GHHH


Add: Da kommt mir noch eine ganz andere Idee wenns zu nervig wird: Ich könnte ja meinen Bucht-Account in der Bucht versteigern. :grins: Hat das schon mal jemand gemacht ?
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#8
Da es mir um ein generelles Problem geht, habe ich folgende Prosa hingeschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren, habe heute zwei Angebote von einem Verkäufer erworben und finde es unbegreiflich, daß ich 12 Euro(!) Versand bezahlen soll, obwohl man die (...) bequem in die Kiste mit den gekauften (...) legen könnte. Bisher haben ja Verkäufer Versandkosten "sinnvoll" berechnet, das geht nun "aus Gründen meiner Sicherheit" wohl nicht mehr??? Wer bekommt den Differenzbetrag zur wirklichen Versandgebühr? Wurde hier nicht zu Ende gedacht, oder ist mir da etwas entgangen?!?! Mit besten Grüßen Ihr Kunde Ralf B

Textende.
Ist ja ein guter Tip, mit freundlichen Verkäufern eine Lösung zu erknobeln...aber hier nicht die Endlösung.
Schlecht ist ja die "neue Sicherheit" nicht bei Verkäufern, die kleine Gangster sind (hatten wir ja alle schon...).

Ich betrachte jetzt mal den vorbildlichen Verkäufer als gegeben.
Und da sollte es doch bei Ebay eine Lösung für Mehrfachkäufe geben.
Stellt Euch mal vor, jemand ersteigert 10 einzelne Bänder, bei denen jeweils 4,50 Versand anfallen.
Da würde Ebay ernsthaft 45,-€ Versand kassieren???
Kann eigentlich nicht sein!
Mal sehen, was sie antworten...

Edith: Habe natürlich unkenntlich gemacht, was ich gekauft habe.Muß ja keiner wissen, daß ich Dessous kaufe.
:girl:
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#9
Ich gehe mal davon aus, dass es auch eine Funktion für die Korrektur der Versandkosten gibt. Kann sein auf der Verkäuferseite. So unbedarft sind die Hacker in der Bucht sicher nicht. Nur wie in letzter Zeit immer wieder das Problem: Wo ist sie nur ????
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#10
Die Idee mit Deinem Bucht-Account ist witzig!

Aber "Hood" ist auch keine richtige Alternative, und die Kleinanzeigen schon gar nicht.
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#11
Moin, moin,

das "Versandkosten"-Problem scheint mir nix Neues zu sein.

Wenn der Verkäufer nicht schon bei der Erstellung der Auktionen die Option aktiviert hat, bei mehreren Käufen würden die Versandkosten reduziert werden können, muß er das in der Rechnung nachholen, indem er manuell einen anderen Betrag eingibt, als Ebay automatisch ausrechnet.

Tut er das nicht, oder durchläuft der Käufer die Zahlungsabwicklung, und fordert keine alternativen "Gesamtkosten" an, dann wird halt der Betrag für die Versandkosten aus den einzelnen Auktionen addiert...

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#12
Ich habe versucht, noch rechtzeitig diesen Monat alles über eBay zu verkaufen, was ich nicht mehr benötige. Es ist mir immer noch nicht vollständig gelungen. Niemand hat Interesse an wenig benutzten, optisch gut erhaltener und voll funktionstüchtiger Ware. Entweder ich bleibe mit Null Geboten "darauf sitzen" oder jemand aus Italien, Rumänien oder Russland kauft für 1 Euro. Manchmal hab ich Glück und bekomme auch mal 3 Euro.

Zwar werde ich weiterhin einkaufen, aber verkaufen lohnt sich nicht. Erstens bekommt man kaum Geld und wenn doch, muß von dem klein bißchen Verkaufserlös noch die Angebotsgebühren, Verkaufsprovision etc. abziehen. Wenn ich mir vorstelle, wieviel Zeit und Arbeit man in ansprechende Fotos und Angebotstext stecken muß, dann natürlich die schweren Tonbandgeräte, Plattenspieler usw. verpacken, auspolstern, durch die Gegend schleppen... warten bis die Herrschaften sich endlich bequemen zu bezahlen, nachdem man ihnen erklärt hat, dass man ein 15 kg schweres Paket nicht mit EUR 6,90 verschicken und auch nicht als Bücher-/Warensendung deklarieren kann und ein paar Tage nach dem Kauf mir dann auch noch eine andere Versand-Adresse mitgeteilt wird und ich den Paketschein zerreisen und nochmal ausfüllen darf... usw. Da vergeht einem der Spaß gehörig! Für 2 oder 3 Euro Verkaufspreis!

Lieber werfe ich alles auf den Müll, bevor ich über eBay verschenken muß, sag ich ganz ehrlich. Lieber verschenke ich an jemand direkt persönlich und drücke es ihm in seine Hände, das kostet mir nichts. Habe ich in letzter Zeit öfter gemacht. Denn über eBay schenken kostet mir zu viel - und wenn es nur Zeit ist. Manchmal kostet es auch Nerven. Mit den neuen Zahlungsmethoden wahrscheinlich noch mehr, als vorher schon. Ich lasse mich nicht ausnutzen, denn ich habe die Arbeit und eBay verdient fast schon mehr, als mir unterm Strich übrig bleibt. Sehe ich nicht ein.
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#13
Habe mich ja auch einmal als Verkäufer versucht, probiert und "geheilt". Wie es schon gesagt wurde, es lohnt nicht. Denke mal, wenn man seine Artikel so gut und ehrlich, wie möglich beschreibt, dann gibt es nichts dafür.
Trotz "Versand NUR in Deutschland" gibt es Anfragen, ob man auch noch nach Moskau verschickt. Wenn man das dann verneint und bekommt wirklich ein Gebot, dann ist schon der Name des Käufers in kyrillischen Buchstaben geschrieben. Das dann eine falsche Lieferadresse dazu kommt, verdirbt entgültig den Spaß.
Und obendrein steht dann noch bei der Kaufabwicklung "Bieten Sie Versandrabatt"
Also, Artikel einpacken, Geld mit in das Paket legen, und wenn es geht, möglichst noch am Tag der Versteigerung selbst hinbringen.
Also, ich bin geheilt und habe jegliche Lust am Verkaufen bie den "Bunten Buchstaben" verloren.
Lieber mache ich einem guten Freund eine Freude.
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#14
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Eine Zahlung über die Bucht könnte von Vorteil sein, wenn sie weiterhin gebührenfrei bleibt. Die Gebühren, die PayPal erhebt sind schlicht unverschämt.

Speziell in Rußland scheint e schwierig zu sein, eine normale Banküberweisung nach Deutschland oder überhaupt ins Ausland zu machen, Kunden von dort haben mir davon berichtet. Darum reiche ich die zu erwartenden Gebühren durch, denn wenn ich je nach Höhe der Summe einen Fuffi abgezogen bekomme, lohnt es sich nicht mehr. Der Aufwand des Bezahlkumpels ist unabhängig von der Summe gleich, insofern ist die Höhe der Gebühr nicht nachvollziehbar- normale Geschäftsbanken machen es wesentlich preiswerter.

Aber es geht der Bucht nicht um zufriedene Kunden, sondern nur um den eigene Reibach. Mir zugegebenermaßen auch, und darum verbuchte ich schon lange nicht mehr.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#15
Für mich ist die Zwangsehe mit paypal sicherlich auch das "Aus" als Verkäufer.
Bin schon viele Jahre bei ebay als Verkäufer/Käufer tätig, aber es gibt in meinen Augen so gut wie keine Verbesserung - es geht ständig bergab. Vor allem die Änderungen der Kategorien geht mir auf den Keks. Werde bis zum Sommer noch ein bißchen analogen Fotokram vertickern und dann "tschüß"!

Atze
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#16
Wenn wir schon so abgleiten von den Zahlungsmodalitäten bei Ebay, dann setze ich noch einen drauf:
Genau solcher "Kyrille" hat mir neulich das Leben schwer gemacht.
Das Tonbandgerät, welches er kaufen wollte, war schon sehr günstig, doch er meinte, wenn er es abhole, müsse noch Spritgeld und sein Zeitaufwand verrechnet werden, denn er investiere schließlich seine Zeit.
Dann fiel ihm auf, daß man doch einen Verstärker und Boxen bräuchte, um damit Musik zu hören und ob das dabei wäre....
...mein Fehler, denn es war leider nicht dabei Smile
Das zu den gehäuft auftretenden Kyrillikern.

In der Tat bringt die Verkauferei nur noch Scherereien, die sich finanziell nur lohnen, wenn man "was heiß Begehrtes" zu bieten hätte.

Was ich oben ansprach, betrifft aber eigentlich was ganz anderes, nämlich, wie findet in Zukunft die Berechnung der Versandkosten statt?
Und da warte ich mal heute auf eine Antwort vom bearbeitenden Menschen...
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#17
So Friends,

nun kommt die Antwort:

Hallo Herr .....,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie zwei Artikel von einem Verkäufer erworben haben und die Kosten für Verpackung und Versand zu hoch finden.

Sehr gerne berate ich Sie.

Da Sie uns keine Artikelnummer genannt haben, gehe ich unverbindlich davon aus, dass Sie die vom Verkäufer ........... erworbenen Artikel ........... und ............. gemeint haben. Hier handelt es sich bei den Versand- und Verpackungskosten in der Tat um eine Summe von 12,00€.

Wenn Sie bei Ihrem Verkäufer mehrere Artikel ersteigern und Sie sich auf einen Kombiversand einigen, ist es wichtig, dass Ihr Handelspartner den entsprechenden Zahlbetrag in seiner Rechnung einträgt.
Sobald Sie die Kaufabwicklung jedoch abgeschlossen haben, ist dem Verkäufer eine Rechnungsüberarbeitung nicht mehr möglich.

Nach Abschluss der Kaufabwicklung wartet unser System auf den dort angegebenen Zahlbetrag. Wenn Sie einen anderen Betrag an uns zahlen, kann dieser nicht mehr zugeordnet werden und wird zurück gebucht.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie exakt den in der Kaufabwicklung genannten Betrag an das hinterlegte Konto zahlen.

Sobald Ihre Zahlung bei uns eingeht, erhält Ihr Verkäufer darüber eine Nachricht. Nun kann er Ihren Artikel versenden und diesen als verschickt markieren.
Ihr Verkäufer muss danach eine gewisse Frist abwarten, bis er die Zahlung (dieselbe Summe, die Sie an uns gezahlt haben) von uns erhält. Die Auszahlungsfristen hat der Verkäufer bei seiner Registrierung akzeptiert und kann sie jederzeit einsehen. Bei Fragen zur Auszahlung kann sich Ihr Verkäufer natürlich auch gerne direkt an uns wenden.

Was können Sie jetzt tun?

Zahlen Sie keinesfalls den Gesamtbetrag an den Verkäufer, da unser System auf Ihre Zahlung wartet. Sie haben sonst auch keine Möglichkeit, den Artikel als "bezahlt" zu markieren, und es werden automatische Zahlungsaufforderungen versendet.

Kontaktieren Sie den Verkäufer und übermitteln Sie ihm Ihre Kontoinformationen, damit er Ihnen den Differenzbetrag zurücküberweist.

Tipp:
Klären Sie zukünftig eventuelle Versandrabatte im Vorfeld mit Ihrem Handelspartner ab. So kann Ihr Verkäufer diese direkt in seiner Rechnung mit angeben.

Zahlreiche weitere Informationen zur neuen eBay-Zahlungsabwicklung haben wir hier für Sie zusammengestellt:

http://pages.ebay.de/help/buy/payment-process-faq.html

Die neue eBay-Zahlungsabwicklung ist für alle Beteiligten noch etwas ungewohnt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, wenn es in dieser Testphase gelegentlich zu einem solchen Missverständnis kommt.

Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Frühlingstag und weiterhin viel Spaß bei uns.

Mit freundlichen Grüßen


Mein Kommentar: Selten so eine persönliche und freundlich geschriebene Antwort gekriegt...und es ging sehr schnell.Kann mich nun eigentlich nicht beklagen und weiß, wie ich es in Zukunft anstellen muß....
Vielleicht hilft es Manchem, der auch noch irgendwelche Sachen kaufen mußSmile
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#18
Moin, moin,

ob ich wohl glaube, die Sache mit der Änderung der Rechnung durch den Verkäufer klappt, der Käufer durchläuft nicht selbstständig die Zahlungsabwicklung und löst die mehrfache Versandkostenrechnung einfach aus?

Vor einem Jahr verhökerte ich für einen Euro ein Tapedeck. 45cm breit, 11cm hoch. An Versandkosten hatte ich acht Euro veröffentlicht.
Der Käufer schrieb mich an und erklärte mir, ein anderer Verkäufer hätte das gleiche Gerät mit 5,90€ Versandkosten angeboten. Entweder würde ich jetzt reduzieren, oder er würde überhaupt nicht bezahlen und mich schlecht bewerten. So ist es dann gekommen.

Solche Leute, ich will mal vorsichtig sagen "nicht geschäftsfähig", machen inzwischen einen immer größeren Anteil unter den Ebayern aus. Zahlungsfristen? Was ist das? Fehlerbeschreibung? Wer liest die? Schließlich hat man Ansprüche. Und die Blöd-Zeitung sagt, man habe das Recht auf Ansprüche.

Glaube ich also wirklich, daß das Verfahren, das der Ebay-Kundenservice vorschlägt, funktioniert? Oder glaube ich, der Verkäufer wird das Ziel der verärgerten Käufer werden. Und welchen Niederschlag wird das wohl im Bewertungsforum finden. Von überteuerten Versandkosten werden wir wohl zukünftig häufiger lesen können.

Ich habe mir den Spaß gemacht, die BaFin anzusprechen, ob Ebay mit den neuen Zahlungsverfahren nicht zum Finanzdienstleister würde und damit der Kontrolle der Behörde unterliegt.
Bin mal gespannt, was die Antworten worden. Wahrscheinlich das übliche: das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht verstehe sich nicht als Organ des Verbraucherschutzes. Aber man kann es ja mal versuchen.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#19
Hier geht es doch aber mitnichten um die Beurteilung der Versandkosten in bezug auf Angemessenheit.
Es geht um automatische Addition bei Mehrfachkäufen beim selben Anbieter als Schwachpunkt der neu eingeführten Zahlweise an Ebay.
Die automatische Rechnungs-Erstellung durch Ebay achtet nämlich überhaupt nicht auf sinnvollen Versand, sondern rechnet stupide alle angegebenen Kosten zusammen.
Und daß man als Verkäufer nicht recht handelt, nähme man 45,-€ Versand für 10 einzeln angebotene Bänder, die von einer Person erworben würden, liegt wohl auf der Hand.
Es sei denn, man wäre ein dummer Mensch und würde notorisch 10 Pakete fertigmachen und versenden.

Aus Verkäufersicht ist sicherlich zu beanstanden, daß man nun länger auf das Geld warten muß.Aber das war nicht der Punkt meiner Kritik....
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#20
Ich bin nicht bereit, bei jedem Verkauf das Porto auszulegen und dann darauf zu warten, bis sich er Käufer bequemt, Ebay mitzuteilen, das er den Artikel bekommen hat und dann nochmal Tage vergehen bis ich endlich mein Geld habe !!


Ab Einführung dieser Verkaufsabwicklung hat sich das verkaufen bei Ebay für mich erledigt....dann schmeiß ich das, was ich verkaufen will, lieber weg !!
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#21
Zitat:Ralf B postete


Hallo Herr .....,
Da kann man über die Bucht-Aussage nur noch den Kopf schütteln und zitieren:" Technisch korrekt aber unbrauchbar!"

Irgendwo gabs mal einen Thread über Alternativen zur Bucht. Den sollten wir wieder mal hochholen. Ich finde ihn gerade nicht mehr...

VG
Michael
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#22
Hood.de ist ne Alternative....leider noch nicht so frequentiert wie Ebay, aber vielleicht ändert sich das ja ab Sommer Wink

Die ganze Struktur von Hood gefällt mir jedenfalls gut.
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#23
In dem Moment, wo sich Hood als Alternative profiliert, wird es dort eine ähnliche Entwicklung nehmen...ist das pessimistisch gedacht?

Momentan ist weder Hood noch Kalaydo o.ä. eine Alternative für mich als typischen Käufer.

In der Rolle des Verkäufers mag man dort schon sehr viel besser aufgehoben sein!
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#24
Hood habe ich in den letzten Jahren versucht, man bekommt so gut wie nie etwas verkauft. Die Zugriffszahlen der einzelnen Angebote bewegen sich im einstelligen Bereich und wahrscheinlich sind das meine eigenen Zugriffe gewesen, die jedes Mal entstanden sind, als ich mir mein eigenes Angebot angesehen habe.

Würden die Leute anstatt zu eBay lieber zu Hood gehen, wäre das eine tolle Sache. Absolute Freiheit. Keine Zwänge, kein Paypal, keine Gebühren, keine Provisionen, besser geht es nicht. Sogar die Angebotserstellung geht zügiger und einfacher, als bei eBay. Es werden nicht mal Gebühren fällig, wenn man zu einem ordentlichen Festpreis anbietet und auch wenn innerhalb der eingestellten Auktionsdauer niemand kauft, kann man es ja immer wieder neu versuchen, es entstehen nie irgendwelche Gebühren. Leider setzen (vielleicht deswegen) viele Anbieter entschieden zu hohe Verkaufspreise an. Wohl einer der Gründe, warum die Schnäppchenjäger (und auch sonst alle) sich nicht für Hood interessieren. Aber ich hoffe trotzdem, dass Hood irgendwann eine ernsthafte Alternative zu eBay wird.

Relativ brauchbare, alte Plattenspieler, Tonbandgeräte usw. für 1 Euro Kaufpreis kriegt man nur bei eBay geschenkt. Solange das so ist, braucht man über Alternativen wie Hood usw. wohl gar nicht weiter nachzudenken. Die Leute wollen am liebsten alles geschenkt haben. Um jeden Cent wird gehandelt, Stichwort Versandkosten. Woanders schmeißen die gleichen Leute unnötig ihr Geld zum Fenster raus, aber bei eBay oder auf dem Flohmarkt wird geknausert bis zum Geht-nicht-mehr.

Dietmar, bevor Du deinen Kassettenradio wegwirfst, sag Bescheid. Hier im Forum wird sich schon jemand erbarmen. Wäre es etwas von Grundig, hättest Du es längst an mich abtreten können. Aber ich kann nicht alle Geräte dieser Welt beherbergen, es stehen ohnehin schon viel zu viel Sachen bei mir rum. Für eine Marke muß man sich irgendwann entscheiden und dabei bleiben, sonst endet man als Messie.
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#25
Wenn die Kiste jemand haben will , einfach melden

Was Ebay betrifft, warte ich erstmal ab...hoffe das Hood mehr beachtet wird in der Zukunft.
Verkaufen werd ich bei Ebay nicht mehr....kaufen ja
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#26
Moin, moin,

gestern bekam ich ein Schreiben der Vermittlerplattform, ein Käufer hätte sich beschwert und man hätte in seinem Sinne entschieden. Da er aber nicht per Ebay bezahlt hätte, könne er nicht mit einer Rückerstattung rechnen.

Mir fällt dazu auf, unabhängig von der sachlichen Wertung der Kritik des Käufers:
1. hat er seine Mängelrüge kaum qualifiziert vorgelegt noch mir die Gelegenheit zur Prüfung seiner Kritik, noch mir die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben.
2. hat Ebay mich nicht einmal um Stellungnahme gefragt.

Momentan kann mir das am Rektum vorbei gehen.
Wenn aber sämtliche Zahlungen in Zukunft nur noch über Paypal oder Ebay laufen sollen, dann sieht die Sache anders aus!

Interessant ist ja, Ebay vermittelt Geschäfte zwischen in der BRD wohnhaften deutschen Staatsbürgern. Und, egal über wen diese das Geschäft vermitteln lassen, es unterliegt der deutschen Rechtsordnung, also auch BGB und HGB.
Damit gibt es nicht nur die blödsinnigen Schutzrechte für Käufer. Es gibt auch Pflichten von Käufern. Eben beispielsweise die, im Falle einer Mängelrüge dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Wenn ich recht erinnere erst kürzlich wieder per Gericht so entschieden.

Nur scheint das dem ausländischen, nicht der deutschen Rechtsordnung unterliegenden, Vermittler Ebay nicht zu interessieren.
Wenn also der Käufer einfach nur zu blöd ist ein Gerät zu bedienen und daher nicht zum Erfolg kommt, dann einfach beschließt eine Beschwerde zu eröffnen und den Kaufpreis (meist samt Versandkosten) zurück zu fordern ... wird dann auch in Zukunft Ebay entscheiden, solcher Beschwerde eines Käufers statt zu geben? Und wird Ebay dann einfach über das treuhänderisch verwaltete Eigentum des Verkäufers entscheiden? Weil, im verkaufsfördernden Grinseland gilt deutsches Recht nicht. Aber für den Käufer und aber für den Verkäufer gilt deutsches Recht schon!

Was sind die Folgen?
Eine Welle von Klagen? Denn Ebay reagiert auf Kritik in der Regel nicht, bzw. erst nach Vorlage eines Gerichtsurteils.
Strafanzeigen gegen Käufer? Denn Ebay ist für das deutsche Recht kaum greifbar, der Auftraggeber der Beschwerde, der Käufer, aber schon. Und wenn der Käufer unter Umgehung seiner Pflichten dem Verkäufer einen Vermögensschaden zufügt bzw. zufügen läßt ...

Ob Ebay wohl auf meine Anfrage antwortet?

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#27
´
Ist es nicht so, dass Ebay Deutschland von der luxemburgischen Zentrale verwaltet (oder regiert) wird und so zumindest europäisches Recht gilt?

Bei Amazon ist diese Art der Bezahlung schon lange üblich, allerdings habe ich persönlich von Amazon eine bessere Meinung als von gewissen Kaufvertragsvermittlern, denn echte Versteigerungen sind es ist es de jure ja nicht.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#28
Zitat:Frank postete
´
Ist es nicht so, dass Ebay Deutschland von der luxemburgischen Zentrale verwaltet (oder regiert) wird und so zumindest europäisches Recht gilt?...
Hallo Frank,

Ebay versucht nach meiner Ansicht gegenüber seinen Kunden nachhaltig zu verschleiern, wer für was verantwortlich ist.

Es gibt ein "Ebay Deutschland" in Berlin. Offiziell wird diese Niederlassung als "Postadresse" bezeichnet.
Nach meiner Kenntnis wird hier keine Geschäfstätigkeit ausgeübt und ist Berlin auch kein Vertragspartner eines Ebay-Mitglieds. Begriffe wie "Ebay Deutschland" oder die Domain "ebay.de" sind daher irreführend, aber zulässig.

Die Luxemburger Niederlassung gilt als "Vertragspartner aller Mitglieder ... nach Wohnsitz ... in der EU ..." (http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html).
Trotzdem bekomme ich hin und wieder Schreiben der Schweizer Ebay, ohne daß darauf eingegangen wird, aus welcher Position heraus die Berner mit deutschen Kunden Kontakt aufnehmen.

Das Problem ist, kein Ebay-Mitlgied kann bewerten, wo seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, nach deutschem Recht, und die Ansprüche des Vermittlers, bestenfalls nach luxemburgischem Recht übereinstimmen oder ggf. kollidieren.
Ebay stellt zunächst einmal Forderungen und es verbleibt in der Verantwortung des Mitglieds die Rechtsposition, die für ihn gilt, herauszufinden und ggf. durchzusetzen.
Dabei arbeiten ja Käufer und Verkäufer auch nicht notwendig Hand in Hand.

Wie auch immer ist beispielsweise kein deutscher Straf-Verfolger und auch keine deutsche Aufsichtsbehörde zuständig, wenn ein Problem mit dem Vertragspartner Ebay auftritt. Es gilt Luxemburger Recht. Das bedeutet, der Beamte wird eine Beschwere / Anzeige zu den Akten legen.

Paypal hatte ehemals damit geworben, die Bank unterliege der Kontrolle der deutschen Aufsicht BaFin. Dem scheint nicht mehr so zu sein, was allerdings kaum einem Kunden, anders als durch etwas "Kleingedrucktes", mitgeteilt worden sein dürfte.

Meiner Ansicht nach müsste Ebay im Besitz einer Genehmigung der CSSF, der luxemburgischen Bankenaufsicht, sein. Eine solche hat die CSSF allerdings noch nicht veröffentlicht.
Zwar gibt es hinsichtlich der Genehmigungspflichtig von Finanzdienstleistungen Ausnahmen für Auktionshäuser. Doch besitzt Ebay meines Wissens nach keine Genehmigung für den Betrieb eines Auktionshauses.
Interessanter Nebeneffekt ist die Tatsache, daß Ebay die Regeln für die Geldwäsche-Überwachung, die teilweise bei Finanzdienstleistern liegen (z.B. Meldepflicht), nicht erfüllen kann, wenn Ebay nicht bei einer Aufsicht für Finanzdienstleister gemeldet ist. Inwieweit das strafrechtliche Konsequenzen für die Kunden von Ebay hat, denen man unterstellen könnte mit einem Partner Geschäfte zu machen, der keine Zulassung hat, um eben solchen Meldungen zu entgehen, müsste man hinterfragen. Mir liegen jedenfalls mehrere Selbst-Denunzierungen vor, in denen Ebay-Nutzer ganz selbstverständlich behaupten, Accounts Dritter zu nutzen oder sich die Mitgliedschaft bei Ebay anderweitig erschlichen zu haben. Im Falle der Anwendung der neuen Zahlungsform liegt hier möglicherweise nicht mehr nur ein Vertragsbruch gegenüber Ebay vor, sondern gleichsam ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.

Meine Erfahrung ist jedenfalls, Ebay und Paypal antworten nicht auf Anschreiben. Jedenfalls nicht, wenn solche ein Problem oder eine mögliche Haftung thematisieren. Wenn geantwortet wird, dann bestenfalls mit vorgefertigten Textbausteinen ohne Inhalt oder dem Verweis auf die AGBs.
Mein Anwalt beschreibt dies als inzwischen "übliches Verhalten" von Dienstleistungsunternehmen, vor allem im Internet- und Telekommunikationsbereich. Wahrgenommen werden von denen zunehmend nur noch Gerichtsurteile. Und das macht die Kommunikation für den Kunden extrem teuer. Selbst dann, wenn er Recht hat. Insofern ist egal, wer wessen Aufsicht oder Rechtsstand unterliegt. Ohne Kläger kein Recht. Und das klagen muß man sich leisten können.

Übrigens behalten sich Rechtschutz-Versicherer vor, kostenträchtige Kunden irgendwann zu kündigen, selbst dann, wenn sie im Recht sind und die Klagen auch gewonnen werden. Wink

Tschüß, Matthias

P.S.: http://www.auktionshilfe.info/thread_6891p2
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#29
Moin, moin,

ein kleinere Nachtrag zum Thema "geltendes Recht" und "wer ist der Vertragspartner?":
In dieser Sekunde verbietet mir mein Vertragspartner Ebay in Luxemburg ... oder eben doch nicht der? ... die Einstellung eines Angebots zum Verkauf einer Spiegelreflex-Kamera Porst Relfex TL von 1973, die eine Mamiya Sekor 528 TL von 1967 ist, in der Rubrik für alte Kameras, mit dem Argument, mein Text verstoße gegen die ITAR-Bestimmungen der USA (Rüstungskontrolle).
Der mitlesende Roboter habe "...in ihrer Artikelbeschreibung einen Begriff gefunden , der darauf hindeutet, dass Sie ein rüstungsrelevantes Gut anbieten möchten".

Ebay verbietet die Einstellung des Textes übrigens auch für den Verkauf ausschließlich in der BRD.

Da ich das deutsche Rüstungskontrollgesetz ein wenig kenne ist mir bekannt, die Bundesregierung untersagt nicht den Handel mit alten japanischen Kameras, auch nicht wenn sie einstmals von einem einheimischen Händler als eigen ausgegeben worden waren.

Übrigens verrät Ebay nicht, an welchem Begriff man sich stößt. Ich nehme an, es geht um Abkürzungen wie "M42" oder "1:2,8 f=55mm"... Könnte sich ja um Projektil-Beschreibungen handeln.

tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#30
Moin Matthias,

wie kannst Du nur bei dem Begriff "M42" auf ein Objektiv-Gewinde schliessen?
M42 ist die Bezeichnung eines amerikanischen Flak-Panzers (M42 Duster) der auch bei der Bundeswehr im Einsatz war.
Die Ebay-Trottel hätten Dir aber auch mit der Verbreitung von NS Gedankengut kommen können. Es gab ja auch mal einen Stahlhelm M42 (Modell 42).

Das schöne dabei ist das man dann keine Cassetten mehr verkaufen kann.
Nicht mehr mit der Bezeichung C90 (Militärische Steckverbindung) C60 (Carbon auch für Rüstungsgüter).

Ich kann nur hoffen das sich die Anal phabeten bei Ebay selber mit den ganzen Aktionen ins Knie schiessen (Änderung der Rubriken, Änderung des Bezahlsystems).

Hoffentlich gehen die Umsätze in den Keller.

Viele Grüße, Volkmar
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#31
´
Etwas off topic:

Zitat:Matthias M postete
....Übrigens behalten sich Rechtschutz-Versicherer vor, kostenträchtige Kunden irgendwann zu kündigen, selbst dann, wenn sie im Recht sind und die Klagen auch gewonnen werden. Wink....
Die Erfahrung habe ich auch gemacht: Mein damaliger Arbeitgeber war der Meinung "Wer nicht arbeitet, bekommt kein Geld" und verweigerte mir den Lohn für den Jahresurlaub. Daraus wurden abrechnungstechnisch mehrere Fälle, worauf mir die Versicherung nach fast fünfzehn schadensfreien Jahren kündigte. Das hatte zur Folge, dass ich als Prozesshansel galt und nur schwierig eine andere Versicherung bekam.

Wenn man seine Rechtsschutzversicherung mehrfach in Anspruch genommen hat, ist es besser selber zu kündigen und den Versicherer zu wechseln, das gibt keinen Eintrag, sagte mir damals die Verbraucherberatung.

Versicherer und Banken sind Leute, die einem einen Schirm leihen, den sie bei schlechtem Wetter aber sofort zurück haben wollen.

Wieder zum Thema:

Als ich noch in der Bucht als gewerblicher Händler verkauft habe, gab es auch eine Kuddelmuddel mit den Rechnungen. Die kamen von E- Bucht Europa aus der Schweiz, zahlen mußte ich nach Luxemburg. Das war insofern vorteilhaft, dass die Rechnungen umsatzsteuerbefreit waren. Das fand ich dennoch seltsam, da die Leistung ja in Deutschland erbracht wurde; die Umsatzsteuer kann man ja als Vorsteuer geltend machen.

Mit gesperrten Artikeln hatte ich auch Ärger, echte Zippos mit dem Motiv einer Bandmaschine wurden als mutmaßliche Fälschung nach Erscheinen (und kassieren der Gebühr) gelöscht.

PayPal versucht mit teils bizarren Forderungen festzustellen, ob es einen wirklich gibt. So mußte ich mit Kopien von Telefon- und Gas / Stromrechnungen nachweisen, dass ich wirklich an der angegebenen Adresse wohne. Insofern scheint da zumindest rudimentär ein Schutz vor Geldwäsche zu existieren.

Bei Google ist es ähnlich. Da gibt es Google in Irland, die Rechnungen kommen aus Luxemburg, aber zahlen muß ich auf ein deutsches Konto.

Das Amazon vom Käufer kassiert und das Geld dann an die Verkäufer weiterleitet ist nur prinzipiell gleich wie das Bucht- Verfahren. Bei A. kaufe ich bei einem Einkauf ein Buch (A. direkt) ein T- Shirt (Drittanbieter in Deutschland) und eine CD (Drittanbieter in Frankreich). Daraufhin wird der Gesamtkaufpreis von meinem Konto abgebucht, was mir die Möglichkeit gibt, diese Abbuchung ggf. zu widerrufen. Außerdem ist es für mich als Käufer bequemer nur eine Zahlung zu leisten, als mich mit mehreren Anbietern zu befassen. Oft kommt die Ware, besonders wenn A. selbst der Verkäufer ist, bevor der Kaufpreis abgebucht ist.

Und schlußendlich ist der Kundendienst bei Amazon sehr gut, man kann dort mit Menschen am Telefon seine Probleme klären, wird sogar angerufen und nicht mit teuren Nummern abgezogen.

Unabhängig davon, ob die Bucht eine Lizenz zum Geld einsammeln hat, die Lizenz zum Geld drucken haben die sich schon längst selbst erteilt. Die neue Zahlungsabwicklung ist nur eine weiterer Baustein, einen Geldspeicher Duck´schen Formats zu füllen. Wobei die Zinsgewinne durch liegengelassenes Geld durchaus nennenswert sind; eine Million zu 2,5% als Tagesgeld angelegt bringt am Tag knapp € 70.- an Zinsen. Das hört sich nicht viel an, macht im Jahr aber schon € 25.000.-. Geht man davon aus, dass 2011 allein 500 Powerseller je eine Million Umsatz gemacht haben, und dieser Umsatz um nur zehn Tage verzögert ausgezahlt wird, ergibt das eine Zinsgewinn von rund € 347.000.- Geht man von einem Umsatz von 40 Milliarden Euro aus, bringt eine Zahlungsverzögerung von zehn Tagen satte € 27.000.000 für den Kundenschützer mit den vier bunten Buchstaben.

Die neue Art der Zahlungsabwicklung dient weniger dem Käufer, der Hauptzweck ist die Gewinnmaximierung. Meine obigen Berechnungen mögen aus der Luft gegriffen sein, aber tendenziell geht es sicher in die richtige Richtung.

So lange sich alle nur aufregen, wird sich da nichts ändern. Passieren wird nur etwas, wenn die Kunden aufbegehren und mit den Füßen abstimmen.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#32
Hallo Frank,

es ist wohl so, all die Firmen, die Du nennst, stammen aus dem anglo-amerikanischen Raum. Und dort läuft einiges anders, als in Kontinental-Europa, das eher französisch geprägt ist.

Die Legitimation durch beispielsweise Strom-Rechnungen ist in den USA typisch und Resultat einer Verwaltung, die den Bürger bei weitem nicht so weit organisiert, wie wir es hierzulande tun. Wenn jemand keinen Ausweis hat, dann will man mit ihm trotzdem Geld verdienen. Also nimmt man einen Beleg zur Hand, der die Existenz des Individuums glaubhaft macht. Denn wer verbraucht, den gibt es.
Es gibt dann regelmäßig Reibungsverluste, wenn diese Kultur-Räume aufeinander stoßen. Wenn z.B. Paypal in seinen AGB stehen hatte, einen Kundenschutz gibt es nur dann, wenn Ebay-Käufer und Paypal-Zahler identisch sind, dann denkt ein Deutscher, wenn der Käufer aus Hongkong den gleichen Nachnamen, aber einen anderen Vornamen hat, als der Zahler, dann kann es bis zum Beweis der Identität keinen Kundenschutz geben. Der Amerikaner ist es gewohnt, daß Asiaten verschiedene Vornamen tragen, beispielsweise einen japansichen oder chinesischen einerseits und einen englischen andererseits. Wenn behauptet wird, die Person sei die Selbe, dann wird dem vertraut, und der Käuferschutz gewährt.

Grundsätzlich kann man sagen, bei uns wird Existenz und Recht einmalig aus der Verwaltung abgeleitet. Im anglo-amerikanischen Raum durch den Beweis der praktischen Existenz. Und dieser Beweis wird zum Zeitpunkt des Bedarfs durch eine Art Bürgen erbracht.
Wenn Ihr in Deutschland ein Geschäftskonto für eine Kapital-Gesellschaft haben wollt, dann ist das mit Handelsregisterauszug, Vollmacht und Ausweis kein Problem.
Der Eintrag im Companies House und ein Personal-Ausweis hilft gegenüber der englischen Bank nicht weiter. Wenn Dich der Bänker nicht kennt, brauchst Du eine Empfehlung.
Und in den USA hat sowieso nur ein Teil der Bevölkerung übehaupt einen Ausweis. Wer nicht ins Ausland reist, der braucht den nicht. Deshalb bestätigt der Stromversorger, man sei zur Zeit existent.


Wie auch immer...

Das neue Zahlungsverfahren birgt meiner Ansicht nach einige Probleme. Denn der Vertrag zwischen deutschen Verkäufern und deutschen Käufern kommt nach deutschem Recht zustande. Und das deutsche Recht besagt nach meiner Erinnerung, eine Rechnung ist nicht mit der Beauftragung einer Zahlung an die Bank oder einen Träuhänder, sondern mit dem Eingang der Zahlung erfolgt.
Ist denn eine Zahlung nach deutschem Recht eingegangen, wenn eine Gesellschaft ohne Bank-Zulassung einen Zahlungeingang bestätigt? Mit welchem und in wessen Auftrag tut der das?
Als Verkäufer soll ich nach Ebay's Eingangsbestätigung meine Ware aus der Hand geben und habe gegenüber Ebay kaum eine Chance, meinen deutschen Rechtsanspruch durchzusetzen. Gegen wen? Wenn Ebay nicht auskehrt, dann nämlich gegen den Käufer! Und der wird sagen, er habe bezahlt und in Gutem Glauben gehandelt.

Der Verkäufer soll vertrauen, Ebay kehrt aus, weil Ebay ein Interesse daran hat?
Es gibt genug Szenarien, angefangen beim Computerfehler, bis hin zur Käufer-Beschwerde, bis hin zum Konto-Wechsel vom Empfänger, warum Ebay im Einzelfall mal nicht, zumindest nicht "kurzfristig" bezahlen könnte.
Und dann? Wie ist beispielsweise das Innenverhältnis zwischen meinem luxemburger Vertragspartner und dem amerikanischen Anbieter der Soft- und Hardware für meinen Luxemburger Partner geregelt? Wie ist das Innenverhältnis zwischen meinem Luxemburger Vertragspartner und dessen britischer Bank geregelt? Laufe ich hier in amerikanisches oder britisches Recht und muß ich das per Vertrag mit meinem Partner so akzeptieren? Wie erfahre ich von meinem Risiko, möglicherweise im Einzelfall lange und zinsfrei auf mein Geld warten, eventuell sogar extra Gebühren zahlen zu müssen, wenn ich nach Meinung des Subunternehmers meines Vertragspartners für den missglückten Zustellversuch verantwortlich bin?

Steuern? Wer erwirtschaftet eigentlich auf wessen Rechnung mit den liegenden Geldern des Käufers Zinsen und wer muß sie nach wessen Recht erklären? Zu welchem Zeitpunkt mache ich als steuerpflichtiger Verkäufer - das sind alle, nicht nur die gewerblichen! - eigentlich eine Einnahme? Wenn Ebay für mich das Geld entgegen nimmt, oder wenn ich es auf meinem Konto habe? Dazwischen könnte ein Quartals- oder ein Jahreswechsel und somit die Frage der Bemessung meines Steuersatzes liegen.

Gericht? Wann bin ich im Besitz des Geldes und somit, z.B. gegenüber der Arge, dem Gerichtsvollzieher oder dem Finanz- oder Familiengericht, erklärungspflichtig?
Es muß ja nicht immer nur um 3,50€ gehen. Eine Münz-Sammlung, ein Auto... Und plötzlich verlangt jemand vom Verkäufer, er solle eine Vermögens-Aufstellung unterzeichnen. Und am Ende scheitert die Restschuld-Befreiung an einer Tagesfrist vor fünf Jahren, aus der eine falsche Erklärung erwachsen ist, die der findige Anwalt eines Gläubigers zu nutzen weiss... Oder andersherum benutzt der findige Bürger die Auskehr-Frist und weder dingliches noch monitäres Vermögen zu besitzen, wenn er der Arge erklärt, sein Vermögen sein geringer, als gedacht, damit sein Anspruch höher.

Geldwäsche? Wenn ich recht verstehe, kehrt Ebay aus, und nimmt im Zweifel den nächsten Umsatz in die Haftung für eine Kunden-Beschwerde.
Nach unserem Recht wacht die Bank über große Geldbewegungen. Da Ebay weder bei der CSSF, noch bei der BaFin registriert ist, kann Ebay nicht erklären und erlaubt das Instrument Versteigerung und das Verfahren, Beträge zu verrechnen. Insbesondere dann, falls Ebay nicht jedes Geschäft als einzelne Zahlung auskehren sollte.

Letztlich ist die erklärende Bank nur das Hilfsmittel des Kunden der Bank, die Erklärung über seine Umsätze abzugeben. Bedeutet das, der Ebay-Kunde muß nun selber Erklärungen über seine Umsätze verfassen?
Ein Beispiel: Ich verkaufe einen Fotoapparat für 50€. Und um genau 43€ von diesen 50€, die ein Käufer zurückfordert, und um die Ebay die nächste Auskehrung an mich reduziert, sinkt diese Auskehrung unter die Grenze, für die meine Bank eine Geldwäsche-Erklärung abgeben müsste, es also nicht mehr tut, wenn sie das Geld für mich von Ebay entgegen nimmt. Muß ich jetzt erklären? Mache ich mich strafbar, wenn ich es nicht tue?

Das Problem ist: Worüber klärt mich Ebay auf und tut Ebay das freiwillig?

Mein Beispiel mit der Unterstellung, meine Fotoapparat würde gegen die US-amerikansichen ITAR-Bestimmungen verstoßen, ist insofern interessant, als daß man mir natürlich Material an die Hand gegeben hat, selber herauszufinden, wo das Problem liegt: Entweder 7,11MB PDFs mit englisch-sprachigen Gesetzestext, oder ein Wust von miteinander verlinkten englisch-sprachigen Listen, die nach Waffen-Kategorien, nicht aber nach den Begriffen meiner Beschreibung sortiert sind.
Wie wird wohl die Aufklärung hinsichtlich der Folgen der neuen Zahlungsform für deutsche Kunden durch Ebay aussehen, falls jemand Ebay zwingen sollte, eine solche Aufklärung zu leisten?

Aber die Beispiele sind ja an den Haaren herbei gezogen und MICH (der Ebay-Kunde) betrifft das alles nicht. Oder? Wink

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#33
Das sind doch zumindest temporär gute Nachrichten:

Das neue Bezahlsystem bei *epay* wird um mindestens ein Jahr verschoben! Die BaFin hat eine entsprechende Lizenz von den "Vier-Buchstaben-Geldgeiern" verlangt. Die sind natürlich völlig überrascht...

Also noch ein Jahr kann man bei eb*y, bevor Schicht im Schacht ist.

Gruß
Jochen
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#34
Zitat:Matthias M postete
... Ich habe mir den Spaß gemacht, die BaFin anzusprechen, ob Ebay mit den neuen Zahlungsverfahren nicht zum Finanzdienstleister würde und damit der Kontrolle der Behörde unterliegt....
Moin, moin,

ist ja witzig, oder?
Ich bin mal gespannt, wieviele Leute da noch angefragt hatten.

"Die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung auf dem gesamten deutschen und österreichischen eBay-Marktplatz wird sich voraussichtlich auf 2013 verschieben. Diese Verzögerung bedauern wir sehr.
Der Grund dafür ist folgender: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat uns vor einigen Tagen über ihre Rechtsauffassung informiert, dass eBay für die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigt. ...
"

Angeblich hat Ebay ja schon Gespräche mit Aufsichtsbehörden geführt gehabt, die keinen Bedarf kund getan hätten, daß Ebay sich einer Aufsicht unterwerfe ... da hat Ebay wohl mit den falschen Behörden verhandelt. Mit der CSSF, der luxemburgischen Aufsicht. Aber Ebay will sich halt auch in Deutschland Kunden-Gelder vereinnahmen.
Die Gesetzeslage dazu ist eindeutig: Wenn auswärtige Gesellschaften deutschen Bügern Finanzdienstleistungen anbieten wurde schon immer darauf bestanden, daß auch eine deutsche Zulassung beantragt wird. Zur Not hatte die BeFin sogar schon Luxemburger Gesellschaften per Gerichtsbeschluß einfach einen Rechtsstand (und Gesellschaftssitz) in Deutschland verordnet.
Kann es sein, daß man sowas (als Ebay) nicht weiss?! Oder interessiert es nur nicht.

Wie dem auch sei: Behörden scheinen doch zu etwas nütze. Wink
Jetzt müsste man sich nur noch um die Wettbewerbsfragen kümmern. Darf Ebay den Kunden die eigene Bankdienstleistungen aufzwingen?

Da bin ich mal gespannt.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#35
Hallo in die Runde,

bei Heise, ct hat mein heute gemeldet, dass die Buchtler die Einführung verschieben, bis sie eine Bafin-Lizenz haben. Soll wohl erst im kommenden Jahr was werden. Auch scheint man die negative "Presse" registriert zu haben.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/e...04881.html

VG
Michael
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#36
Das ist gut.
Mein Einkauf nach "neuem Muster" ist so verlaufen, daß ich die Sachen nach doppelt langer Zeit erhielt, weil der freundliche Verkäufer überhaupt nicht geschnallt hat, daß ich schon lange bei Ebay bezahlt hatte.
War die umständlichste Transaktion.
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#37
scheint dann wohl am IQ des Verkäufers zu liegen.
Meuine ersten Bestellungen nach der neuen Methode waren im Blitztempo bei mir.
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#38
Hmmm, ich muss sagen, das Problem wurde ziemlich hochgeschauckelt. Ist doch kinderleicht?
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