31.12.2011, 10:43
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Solche Schriftzüge kann ein Folienverarbeiter (Werbebranche, Autobeschrifter) unter Mißachtung des Urheberrechts mit einem Schneidplotter machen. Firmenlogos sind aber meist geschützte Markenzeichen oder Ähnliches, die nachzumachen kann Ärger mit dem Rechteinhaber geben.
Solche Schriftzüge kann ein Folienverarbeiter (Werbebranche, Autobeschrifter) unter Mißachtung des Urheberrechts mit einem Schneidplotter machen. Firmenlogos sind aber meist geschützte Markenzeichen oder Ähnliches, die nachzumachen kann Ärger mit dem Rechteinhaber geben.
Frank
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
