Schönes Ding gefangen zum Fest
#1
Frohes Fest an alle Leser,

ich hatte noch rechtzeitig eine schöne Bescherung:

In der Bucht hatte ich ein schönes High-End-TA eines Nobelplattenspielers angeboten,
Gebraucht - versteht sich - nun - es ist ja schon ca. 15 Jahre "jung".

Im Ankreuzkästchen schön artig "gebraucht" angekreuzt, in der Artikelbeschreibung in epischer Länge ausgewalzt: ...hab ich mit gebrauchtem J.F. Le Tallec vor einigen Jahren gebraucht gekauft, zur Laufleistung kann ich deshalb keine Stundenangaben machen.

...mit neuem Headshell

Wobei es sich tatsächlich um ein neues High-End-Headshell handelt, das allein kostete um 100€

Verkaufserlös der Auktion 176,xx


http://www.ebay.de/itm/290644756650?ssPa...1559.l2649


Gerade war ich eigentlich dabei, meine innere Zwangshaltung gegen Menschen mit Migrationshintergrund abzulegen, da wrangt mir L. Lapushxxxxx eine "Negative" rein.

Begründung: Er hätte ein neues TA gekauft. Aha. Neu - aber schon seit über 10 Jahren nicht mehr im Lieferprogramm.

Warum lernen die Jungs nicht DEUTSCH, bevor sie bieten.

Ebay hat´s noch im Bearbeitungsautomatismus, ich glaub nicht, dass dabei was rauskommt.

Kann man sich sonst irgendwie wehren?

Kopfschüttel-Vorweihnachten,

Grüsse Jürgen
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#2
Zitat:chaos123 postete
...Kann man sich sonst irgendwie wehren?
....
Hallo Jürgen,

gegen die Dummheit und Anmaßung von Ebayern bis Du machtlos.
Leider ist es so, daß dort ein zunehmend geingerer Prozentsatz der Handelnden geschäftsfähig oder geschäftswillig ist.

Ebay wird gegebenenfalls die "Bewertung" löschen, nicht aber die statistischen Auswirkungen. Eine eventuelle "100%" bis Du los.

Mein Vorschlag wäre dem Käufer die Rücknahme seiner Bewertung nahe zu legen, denn Du hättest den Artikel ja als "gebraucht" angeboten gehabt.
Weise ihn darauf hin, daß er mit seiner negativen Bewertung eine Verleumdung betreibt und Du gegebenenfalls anwaltlich gegen ihn vorzugehen bereit wärest.

Ebay wird die Folgen einer Bewertung übrigens nur mit einem Urteil vollends löschen.

Das Problem besteht darin, daß die Dummheit des durchschnittlichen Ebayers so ausgeprägt ist, daß Du davon ausgehen mußt, daß auf der anderen Seite jemand sitzt, der sich im Recht glaubt und nicht versteht, was er eigentlich tut.
Kaum ein Ebayer scheint zu begreifen, daß ein Vertrag auf der Basis des Angebotes des Verkäufers und nicht auf der Basis der eigenen Anspruchshaltung zustande kommt.
Kaum ein Ebayer scheint zu begreifen, daß seine "Bewertung" eine weltweit lesbare Aussage über eine natürliche Person und deren Geschäftsgebahren ist und damit im Zweifel eine Straftat, wenn sie denn falsch sein sollte.

Ob Du das hingegen verfolgen willst, das mußt Du selber wissen.
Im Zweifel wird sogar Ebay Dich zu bestrafen versuchen, solltest Du auf Dein Recht beharren und damit schlechte Laune erzeugen, denn die ist nicht verkaufsfördernd.

Frohe Weihnachten

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#3
Hallo Matthias,

danke für die "wertenden" Worte, natürlich ist die Rechtslage eindeutig, natürlich macht das Ganze "Geblarre" wegen € 176,irgendwas keinen Sinn.

Ärgern tut´s mich schon. Ich hatte ja die Wahl - konnte mich auch erpressen lassen und den Zaster wieder auf den Weg schicken - EINE ENTSCHEIDENDE Frage warf sich auf: Bekomme ich den Artikel zurück - und ist er dann noch in dem Zustand, wie ich den auf den Versandweg gebracht hab? Abwägen: Die Knete bleibt bei mir. Wenn ich zocken will gehe ich ins Casino. Doppelt oder nix weiß ich dort innerhalb von 2 Min. beim Roulette.

====

Das erste Mal hab ich mich überhaupt für´s Bewertungsportal interessiert:

Darum war ich erstaunt, dass von meinen 188 Geschäftchen in den letzten 10 Jahren (wieso eigentlich nur 188 - ich hab doch viel mehr Sachen vertickt, als ich in der Aufstellung entdeckte) - 184 positive Bewertung "unberücksichtigt" blieben. Es sind nur die 4 Abwicklungen der lezten 12 Monate aufgelistet. Eine davon negativ = 75 % Positive. Aber ebay hat ja einen "wayout". Ich bräuchte ja nur auf Teufel komm raus Einkäufe tätigen, dann würde sich die %-Zahl ja rasend schnell wieder verbessern. ;-)

====

Dann hab ich das letzte Mal wohl vor 2 Jahren einen größeren Konvolut Sachen verkauft. Kann mich an mäßige Gebühren erinnern.

Dann vor ein paar Tagen nach den ersten beiden Auktionen (2laufen noch) Hab meinen "Kontostand" gemeldet gekriegt, bin ich fast hinten übergefallen.

Über den Daumen gepeilt sind Einstell-u. Verkaufsgebühren zwischen 7+8 % angelangt? Ist das so richtig? Die haben doch Scherben im Kopf!

Ich verstehe langsam die Preisfindung bei den "Gewerblichen" - entweder findet man Neuteileschrott oder für ordentliche Artikel Preise, wie man sie im Großhandel hat...ggfls sogar im Einzelhandel bei Nachhaken. Wirklich "billig" ist dort nix.

Was soll man machen? Einmal Grundausmisten bei den Flohmi-Artikeln und dann gehen? Für was anderes taugt die Bucht kaum noch....
Werd mal demächst mein Packerl dort packen.

Einen Dienstleister bezahlen und beschubst werden - nicht mein Ding.

Frohe Weichnacht,

Gruß
Jürgen
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#4
Mir ging es vor Jahren auch mal so, hat auch ein Ausländischer Mitbürger bei mir was gekauft, ein Handy. Das Handy war mit Abmaßen und Bild sichtbar. Ich schickte das Handy sofort nach Geldeingang an die von dem Käufer genannten Adresse. Die Bewertung war mehr als niederschlagend.

Wortlaut des Käufers: Der Handy ist keine Nokia-Handy, Nokia bauen nicht kleine Handy, das ist eine Betrug, Nokia immer bauen große Handy.

Na ja es war ein Nokia damals schon sehr klein, aber was solls, aufgeregt hab ich mich 1 Minute, dann kam der Kerl auf die Ignoliste und fertig.
Jede Tonbandmaschine ist ein kleines Wunder!

Maschinen:Telefunken M -15 A, und M-20.... 1 X Philips 4420... Uher Report 4000-L ,(Mono)
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#5
Ich hatte letztens ja auch wieder einen großen (neben vielen Kleinen) Ebay Ärgerungsfall.

Ich hatte einen Artikel ersteigert, für so Mitte 70 Euro. Der Artikel war aber defekt als er hier bei mir ankam. Der Artikel muß anhand seiner Beschaffenheit schon VOR dem Verschicken defekt gewesen sein. Dies war im Auktionstext nicht erwähnt.

Naja, denke ich mir, hast ja mit Paypal bezahlt, hast somit Käuferschutz.

Also Fall gemeldet, der Verkäufer hat kein einziges Mal reagiert, von Ebay kommt die Mitteilung, daß der Fall nun eskaliert werden würde und ich den Artikel mit einem Versandunternehmen meiner Wahl an den Verkäufer zurückzuschicken habe und daß ich nach Eingabe der Tracking - Nummer des Versenders auf mein Paypal - Konto den Betrag gutgeschrieben bekomme. Ich habe noch abgewägt, und war dann tatsächlich so blöd, daß ich den Artikel tatsächlich wieder zurückgeschickt hab, und nicht Backsteine in den Karton gepackt hab.

Denn vom Käuferschutz kam dann nachdem der Artikel beim Verkäufer offensichtlich angekommen war und er den Artikel diesmal mit korrekter Beschreibung wieder für weitere 50 Euro verkauft hatte, die Mitteilung, daß man das Geld nicht zurückerstatten würde. Ohne Begründung selbstverständlich.

Auch meine Anrufe bei Ebay und beim Käuferschutz förderten lediglich die Aussage zutage, daß man da nichts machen könnte. Eine Begründung gabs nicht.

Also hab ich 75 Euro bezahlt, plus 7 Euro Porto, plus 7 Euro Rücksendekosten, plus Zeit, plus Karton suchen, plus Verpacken. Und habe letztendlich weder Geld, noch Ware, noch eine Entschuldigung oder sonstwas. Natrülich ist inzwischen die Zeitspanne, in der man die Bewertung abgeben kann just verstrichen, als die Nachricht vom Käuferschutz kam, daß der Schaden nicht ersetzt wird. Und der Verkäufer lacht sich ins Fäustchen, weil er keine Repressalien bekommen kann und doppelt verdient hat. Und das auch noch zu Weihnachten.

Ich bin noch Hin - und Hergerissen, was ich in Zukunft mache. Ich habe über 1500 ausschließlich positive Bewertungen. Eine Frechheit, was Ebay da mit mir macht. Meiner Schwester als Ebay - Neukunde ist vor drei Jahren mal was ähnliches passiert. Obwohl ohne Käuferschutz mit Banküberweisung gekauft, hat Ebay Ihr nach einem kurzen Telefonat damals trotzdem den gesamten Schaden erstetzt.

M.
Leute, bleibt schön glatt gewickelt!
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#6
Zitat:chaos123 postete
...Es sind nur die 4 Abwicklungen der lezten 12 Monate aufgelistet...
Hallo Jürgen,

die Statistik im Bewertungsportal erklärt sich wie folgt: "Der Prozentsatz positiver Bewertungen berechnet sich aus allen erhaltenen positiven und negativen Bewertungen für Transaktionen, die in den letzten 12 Monate endeten", so Ebay.
Wer also ein paar Monate nicht handelt, der beginnt mit der Bewertungs-Summe statistisch bei "100%", weshalb einige Händler auch mehrere Accounts verschiedener natürlicher Personen nutzen, und dann mal den einen oder anderen Account ruhen lassen, bis der sich "erholt" hat.

Das ändert natürlich nichts daran, daß eine öffentliche falsche Aussage über das Gebahren eines Geschäftspartners straf- und zivilrechtlich verfolgt werden kann.
Das Problem ist, daß in unserer Gesellschaft und insbesondere auch bei Ebay niemand darüber aufgeklärt wird, somit also viele Leute denken, es würde nicht stören, wenn Sie andere verleumden.
Ich hatte kürzlich einen Fall bei dem ein Anbieter, der die Ware nicht ausgeliefert hat, sich als im Recht befindlich erklärte, weil Ebay die Beschwerde eingestellt hatte. Das der Vermittler sich nur für nicht verantwortlich hält und die Schlichtung eines Streits den Beteiligten überlässt, daß scheint der Anbieter nicht einmal zu wissen. Eine Dummheit, die für ihn sehr teuer werden wird.
Was aber nichts daran ändert, daß dies ein weit verbreitetes Problem ist, das bei weitem nicht nur unsere zugewanderten oder ausländischen Mit-Weltbürger betrifft.

Uns allen wird eingeredet, daß wir die Verantwortung für unsere Entscheidungen nicht selber übernehmen brauchen - das tut die Partei, die Kirche, die Gewerkschaft, der Anwalt etc. für ein bischen Mitgliedshaft, Einschaltquote oder Stimme an der Wahlurne -, Kenntnisse über die rechtliche Realität entstammen der Blöd-Zeitung, und also beschränken die privaten Anbieter Ihre AGBs auf den Satz mit dem Haftungsausschluß, obwohl sie doch in einem internationalen Portal handeln - wie blöd kann man sein! - und so unterstellen die Käufer, sie würden schon bekommen, wovon sie träumen, sonst könnten sie es zurück geben - weil ja die Versandhandels-Branche das den Leuten so einredet.

Ebay jedenfalls WILL in Zukunft nur noch kommerzielle Anbieter im Auktionsportal. Das reduziert den Aufwand des Vermittlers und reduziert das Risiko für das hierzulande nicht tätig ansässige Unternehmen, das die nervigen Deutschen dem Vermittler irgendwelche Schutzrechte aufzuzwingen versuchen. Für die privaten Anbieter werden derzeit die Ebay-Kleinanzeigen lanciert. Kostenlos, solange es noch Konkurrenten gibt.
In Frankreich sind die Auktionen und die Kleinanzeigen schon über die gleichen Such-Portale in einer gemeinsamen Antwort-Liste zu finden. Offensichtlich sind die Franzosen nicht so blöd wie die Germanen, ihren ganzen Regional-Handel in einer Bestellwut zu ruinieren.

Insofern kannst Du die Beantwortung der Frage, ob es sich lohnt auch in Zukunft Auktionen zu starten, verschieben. Es wird immer teurer werden, solange die Leute mitmachen. Und weil es immer teurer wird, wandern immer mehr private Anbieter in die Kleinanzeigen ab. Und wir wandern mit.

Zitat:Zelluloid postete
...Naja, denke ich mir, hast ja mit Paypal bezahlt, hast somit Käuferschutz....
... was in der Theorie ja richtig ist, in der Praxis aber vom Wohlwollen der Sachbearbeitung abhängt.
Wir kennen das Beispiel mit den leistungsunwilligen Versicherungen? Mit den Service-Hotlines, die die Aufgabe haben den Kunden so lange zu beschäftigen, bis er aufgibt (Asterix läßt grüßen!) ?

Einige Firmen hierzulande haben bereits damit begonnen, Anfragen nicht einmal mehr zu beantworten, nicht einmal mehr Anfragen von Anwälten zu beantworten.
Ebay beispielsweise verschleiert die Zuständigkeit, so daß man schon suchen muß, bis man die verantwortliche Stelle findet.

Und Paypal ist eben KEINE deutsche Firma, unterliegt nicht dem hiesigen Recht. Man muß da schon ganz genau wissen, was man erwarten will.

Meine Erfahrung ist, Paypal hält sich nicht an die eigenen AGBs, was ich zumindest mit einem Fall beweisen kann, und beantwortet diesbezüglich keine Schreiben und auch nicht die durch einen Anwalt.
Wer von dem Laden sein Recht (Geld) will, der braucht ein Urteil. Insofern mache ich mit denen keine Geschäfte mehr. Denn das ist der Weg der Meinungsäußerung, den die Marktwirschaft vorsieht.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#7
Moin,

the good news: Meine Bewertungen liegen wieder bei 80%" Positiven" - Christian aus Anzing freut sich im Portal geradezu euphorisch über einen von mir gelieferten, schönen Plattenspieler.. :-)

...

Willkür bei paypal - dazu kann ich aus was beisteuern: Vor einigen Jahren kaufte ich in HongKong vom ebay Anbieter "WheiZou" sehr günstig "High-End Zeugs".... am Anfang nur kleine Dinge - Strippen & Co., dann ein paar Röhrenvorverstärker, einen DAC mit AudioDeviceChipSatz - und weil die Sachen wirklich gut waren, später einen Trioden Yaqin 300B Single-endet Verstärker für "ein paar Euronen mehr". Der Zaster war binnen 24 Stunden abgebucht. Zwischen dem Kollegen Anbieter und mir war durch den häufigeren Schriftwechsel schon sowas, wie eine Vertrauensbasis entstanden - drum hab ich ihm auch geglaubt, dass er von PAYPAL die Knete für den längst verschickten Verstärker erst 6 Wochen später auf dem Konto hatte.

Mein Verdacht: Die machen Geschäfte mit den Wechselkursen, bei vielen Kleinstbeträgen der Aufwand an Streß mit Kunden zu groß - aber etwas größere Beträge hält man gern länger "fest":
.... die Zahlung in Euro zum GBP-Kurs und dann das Umwechseln für den China-Man in HongKong$ war für die Jungs wohl einfach zu lecker, daß die PAYPAL - Bank da einfach noch n bißchen gewartet hat mit der Auszahlung.
Ne andere Erklärung wirds ja wohl kaum geben.

Das Böse ist immer und überall,

:-X

Gruß Jürgen
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#8
Zitat:chaos123 postete
Moin,

the good news: Meine Bewertungen liegen wieder bei 80%" Positiven" - Christian aus Anzing freut sich im Portal geradezu euphorisch über einen von mir gelieferten, schönen Plattenspieler.. :-)...
...das ist doch ein Weihnachtsgeschenk.

Mir ist's nun auch wieder passiert. Da hatte doch glatt eine Käuferin eines nur zur Selbstabholung eingestellten Artikels verlangt, ich solle den auf die Straße stellen und sie würde jemanden schicken, den abzuholen, nachdem sie den einen Euro überwiesen hätte.

Ich habe darauf hingewiesen das ich das nicht tun würde. Schließlich will ich einen belegten Eigentumsübergang. Und außerdem wäre das in Hamburg eine Ordnungswidrigkeit weil Umweltverschmutung. Abgesehen davon hatte es geregnet.
Also schrieb ich, der Abholer solle klingeln.

Hat er nicht. Die Käuferin schreibt, dazu sei er nicht bereit gewesen. Ich solle den Grundig RPC210 wegwerfen.
Inzwischen habe ich eine schlechte Bewertung erhalten.

Das wird also der erste Fall werden, bei dem ich den Knüppel mit der Vertragsstrafe herausholen werde. Frohe Weihnachten.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#9
Das war wohl eine Spassbieterin. Welch ein Quatsch, die Ware an die Strasse stellen zu sollen .
Ich putze hier nur...
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#10
Zitat:Matthias M postete
.... Schließlich will ich einen belegten Eigentumsübergang....
In dem Fall müßtest Du ja eine Art Lieferschein unterschreiben lassen, was schlecht möglich ist, wenn der Abholer sich nicht meldet.

Versandgeschäfte können nur funktionieren, wenn eine Vertrauensbasis vorhanden ist. Wenn ich Geld überwiesen bekomme, hat der Käufer keine Garante, dass er auch die bestellte Ware bekommt. Ein Paket ist zwar nachweisbar, aber da können ja auch Kartoffeln statt Elektronik drin sein.

Wenn der Empfänger einen (angeblichen) Zeugen beibringt, der beschwört, dass statt der bestellten Ware Kartoffeln in der Kiste waren, sieht der Verkäufer schlecht aus. Ich bin immer allein, wenn ich verpacke. Bislang hat noch niemand einen solchen Trick versucht. Früher habe ich mich selbst gewundert, dass mir Leute selbst aus dem Ausland größere Beträge per Vorkasse schicken. Aber ich bin ja ehrlich, und wenn wirklich einmal etwas fehlen sollte, ist es ein Versehen und keine Betrugsabsicht.

In der Bucht mache ich schon lange keine Geschäfte, es sind mir einfach zu viele dubiose Anbieter dort unterwegs.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#11
Moin, moin,

inzwischen habe ich bei 50% der Verkäufe über Ebay mit Zahlungsverzügen, teils über Wochen, zu tun. Bis hin zum nie zahlen.

Wenn mir also jemand, bevor noch Geld bei mir eingegangen ist, erzählt, ich solle zwei Tage später eien Ware an die Straße stellen, dann gibt es verschiedene Gründe, "nein" zu sagen.
Der erste ist die Umweltverschmutzung, die ich nach Sicht der Ordnungsämter begehen würde.
Die zweite besteht darin, daß ich bis zum physischen Übergang für den Zustand verkaufter und bezahlter Ware - das ist dann nämlich das Eigentum des Käufers - haftbar bin, deshalb nichts in den Regen stelle.
Drittens muß ich natürlich vermeiden, daß sich ein Dritter der Ware bemächtigt. Auch dafür wäre ich haftbar. Mit allen Folgekosten! was bei einem Warenwert von einem Euro trotzdem in die Hunderte gehen kann.

Wenn hingegen jemand angekündigtes bei mir klingelt und die Ware abnimmt, oder wenn ich verschicke und eine Versandquittung habe, dann handle ich innerhalb üblicher Verfahrensweisen. Im Streit wird dann der Käufer nachweispflichtig, daß ich seinem Beauftragten die Ware nicht ausgehändigt, den falschen Inhalt ins Paket gepackt habe.

Soll heißen, stelle ich die Ware an die Straße, dann klingelt der Böse unter den Abholern und fragt, wo ist die Ware? Warum ist die naß oder beschädigt? Und ich muß beweisen, daß ich ordnungsgemäß gehandelt habe. Was ich in solchem Fall nicht kann.

Übrigens hat die Käuferin sich gemeldet und bedroht mich, wo sie mich alles anzeigen könne, würde ich gegen sie vorgehen. Typisches Bundesbürger-Verhalten im ersten Realitätskontakt...

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#12
´
Das mit dem an- die Straße- stellen würde ich auch nicht machen.

Obwohl, hier hat es sich eingebürgert, zumindest Metallschrott an die Straße zu legen, der nächste ambulante Schrothändler nimmt es mit. Allerdings gibt es auch Kastenwagen, vorwiegend mit ausländischen Kennzeichen, die alles Mögliche, was berechtigt zur Sperrmüllabfuhr herausgestellt wurde, einladen. Die würden sich über einen Grundig freuen.

Darum scheidet das Herausstellen zwangsläufig aus.

Beim Versand wird zwischen gewerblichen und privaten Versendern unterschieden. Beim Versand von privat geht das Risiko in dem Moment, wo das Paket dem Versandensleiter übergeben wird, auf den Empfänger über. Der gewerbliche Versender haftet, bis die Sendung dem Empfänger übergeben wurde. Als Privatier bist Du alle Sorgen los, sobald das Paket auf dem Tresen von DHL, Hermes oder wem auch immer steht.

Das nicht oder erst sehr spät gezahlt wird, kenne ich auch. Nach ein paar Wochen frage ich an, ob noch Interesse an der Bestellung besteht; meist kommt keine Reaktion. Dann wird die Rechnung storniert. Es ist auch schon vorgekommen, dass sich nach Monaten Besteller melden, natürlich ohne Angabe der Kunden / Rechnungsnummer und gerne auch mit Überweisungen von anderen Konten mit anderem Namen. Dann muß ich nach den Karteileichen suchen. Echte Spezialisten schaffen es sogar, andere Beträge als in der Auftragsbestätigung anzugeben zu überweisen, was die Suche nicht eben vereinfacht. Aber dann kommt gerne eine Mail von Kampfknutscher ät hotmail "Ich habe vorgestern überwiesen, wo bleibt die Ware?" natürlich ohne Anrede oder Grußformel.

Es scheint eine Menge Menschen zu geben, deren IQ vom Zahlenwert knapp unter der Körpertemperatur liegt.

Seltsam ist auch, dass bei (un)persönlicher Abholung nicht bar bezahlt wird. Solange die Käuferin noch nicht bezahlt hat, hat sie ihre vertragliche Pflicht nicht erfüllt, das Geschäft ist noch gar nicht zustande gekommen.

Irgendwelchen angedrohten rechtlichen Schritten würde ich gelassen entgegen sehen. So wie ich Dich einschätze hast Du im Verkaufsangebot geschrieben, dass die Anlage (wegen Sperrigkeit oder warum auch immer) nicht versendet wird und nur Abholung möglich ist. Unter Abholung verstehe ich, dass wir einen Termin ausmachen, ich mich zur vereinbarten Zeit bei Dir als Käufer vorstelle, den ausgemachten Preis bezahle und mich mit der Beute auf den Heimweg mache.

Diese Vorgehensweise bietest Du ja immer noch an, und bist somit auf der sicheren Seite.

Würdest Du eine Sache einfach so auf die Straße stellen, würde jeder normal denkende Mensch sagen, dass Du selbst Schuld bist, wenn die Ware beschädigt oder gestohlen wird- womit der schwarze Peter bei Dir ist.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#13
Hallo Frank,

..find ich nett, den IQ einer Menge Bieter ... will ich gar nicht widersprechen!

Ich möchte es anders formulieren: Schnorrer meets Reality!


Auch das sind die Ausuferungen unserer Schnäppchengesellschaft!

Ebay hat mitgeteilt, dass die Bewertung nicht verändert werden kann. Es erfolgt keine Sachprüfung - hätte es einen Inhalt mit rassistischem Geschreibsel gegeben - JA DANN ! Käufer hat Bearbeitung abgelehnt. Fertig.

Ich muss zugeben, dass ich mich beim Kommentieren der Bewertung zurückhalten musste - sonst wäre der Kommentar gelöscht worden ;-)

Meine Gedanken gingen in Richtung:

"Brink mich ma ne Tüdde DOYDSCH"

Na dann,

Gruß Jürgen

PS: @ Matthias: Ware am Straßenrand abstellen - die Kundin hat auf Abholung durch Randgruppen der Gesellschaft spekuliert!
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