21.10.2004, 08:28
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Gibt es da nicht eine "Besitzstandswahrung"? Sprich was einmal zugelasssen wurde, darf bis an das Ende seiner Tage laufen solange es nicht grob stört?
alte Autos fahren ja auch herum, obwohl sie wegen ihrer Immissionen schwerlich als neues Modell auf den Markt gebracht werden könnten.
Also ein altes Gerät ohne CE- Zeichen dürfte benutzt und natürlich weiterverkauft werden bis es auseinanderfällt, sollange es nicht bei anderen Leuten den Empfang stört. Der Nachfolgetyp muß aber das CE- Zeichen haben, wenn er innerhalb der EU verkauft werden soll.
Man kann sich das Leben auch schwer machen, wenn man sonst keine Probleme hat. Fehlte noch, dass wir mit unseren Schätzchen zu einer Art TÜV müßten.....
Frank ( darklab )
Gibt es da nicht eine "Besitzstandswahrung"? Sprich was einmal zugelasssen wurde, darf bis an das Ende seiner Tage laufen solange es nicht grob stört?
alte Autos fahren ja auch herum, obwohl sie wegen ihrer Immissionen schwerlich als neues Modell auf den Markt gebracht werden könnten.
Also ein altes Gerät ohne CE- Zeichen dürfte benutzt und natürlich weiterverkauft werden bis es auseinanderfällt, sollange es nicht bei anderen Leuten den Empfang stört. Der Nachfolgetyp muß aber das CE- Zeichen haben, wenn er innerhalb der EU verkauft werden soll.
Man kann sich das Leben auch schwer machen, wenn man sonst keine Probleme hat. Fehlte noch, dass wir mit unseren Schätzchen zu einer Art TÜV müßten.....
Frank ( darklab )
Frank
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
