Bei Verdacht: Auskunftspflicht
#7
So meinte ich das auch:
Der Provider darf doch nicht jedem Auskunft geben - das geht meines Wissens nur über den Staatsanwalt. Der muss ja ermitteln. Bei den Ermittlungen hilft der Klagende mit seinem Wissen und den Ergebnissen seiner Untersuchungen. Dann gibt es einen berechtigten Verdacht, und der Staatsanwalt wendet sich an den Provider.
Michael(F)
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[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 14:56
[Kein Betreff] - von snzgl - 20.10.2004, 15:58
[Kein Betreff] - von wz1950 - 20.10.2004, 16:06
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 16:46
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 20.10.2004, 18:17
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 19:37
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 20.10.2004, 19:52

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