Bei Verdacht: Auskunftspflicht
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In diesem Heise- Artikel

http://www.heise.de/newsticker/meldung/52339

wird ein Fall geschildert, in dem ein Rechteinhaber den Provider eines mutmaßlichen Raubkopierers erfolgreich auf Herausgabe von z.B. der IP-Adresse verklagt hat.

Die Urteilsbegründung ist überaus interessant: ein Paragraph im Urheberrecht gibt dem Rechteinhaber das Recht, die Daten zu verlangen.

Nicht ausreichend geklärt wurde m.E. in wiefern einem Rechteinhaber überhaupt hoheitsrechtliche Befugnisse zustehen, der Provider zur Speicherung der Daten verpflichtet ist und dem Datenschutz genüge getan wurde.

Es kann nicht sein, daß wie im aktuellen Fall eine Gruppe wie Rammstein sich Daten 'beliebiger' Surfer geben lassen darf! Selbst wenn der Verdacht auf Urheberrechtsverletzung besteht, so wurde dieser Verdacht nicht von unabhängiger Seite festgestellt. Es kann nicht sein, daß bestimmte Wirtschaftsgruppen - etwas anderes sind Musiker, die auf Urheberrechte bestehen, nicht - 'in die Schlafzimmer' der Bürger schauen dürfen. Theoretisch ist dies sogar eine Verletzung des Briefgeheimnisses!

Angenommen ich hätte den Verdacht, daß DU, werter Leser, eines meiner Bilder der Bildgalerie z.B. bei eBay benutzt, würde ich vom Provider deine Daten erhalten!

Dieses Urteil ist m.E. voll daneben. Hoffentlich gibt es eine Revision. 'Anzeige gegen Unbekannt' wäre der richtige Weg!

Abgesehen davon ist immer noch ungeklärt, ob die Providerdaten tatsächlich den ECHTEN Schuldigen benennen...
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[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 14:56
[Kein Betreff] - von snzgl - 20.10.2004, 15:58
[Kein Betreff] - von wz1950 - 20.10.2004, 16:06
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 16:46
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 20.10.2004, 18:17
[Kein Betreff] - von highlander - 20.10.2004, 19:37
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 20.10.2004, 19:52

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