GEMA hebelt Zahldienste aus?
#4
Hallo Timo,

Zitat:timo postete
Wenn's darum geht, die Streams mitzuschneiden, wage ich letztes doch arg zu bezweifeln. Der Betreiber eines Webradios mag durch die Zahlung der 360 € aus dem Schneider sein [*], aber wer sich die gesendeten Musikstücke auf die Festplatte kopiert, macht sich m.E. strafbar.
Das denke ich eigentlich nicht. Dürfte sich rechtlich wie der Mitschnitt einer Radiosendung einordnen lassen. Und das ist zum Glück ja für den privaten Gebrauch nach wie vor erlaubt.

Zitat:timo postete
Eine Absprache zur Beteiligung der Hörer an den GEMA-Gebühren könnte in dem Zusammenhang durchaus einige unangenehme Fragen nach sich ziehen.
Ups, sollte da eine Gefahr für die Öffentlich-rechtlichen aufziehen?
Die bezahlen die GEMA ja auch von den Gebühren, die sie von uns einziehen, oder? Big GrinBig GrinBig Grin

Gruß,
Klaus
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[Kein Betreff] - von highlander - 19.10.2006, 07:37
[Kein Betreff] - von Lego - 19.10.2006, 15:40
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