19.10.2006, 23:06
Hallo Timo,
Die bezahlen die GEMA ja auch von den Gebühren, die sie von uns einziehen, oder?
Gruß,
Klaus
Zitat:timo posteteDas denke ich eigentlich nicht. Dürfte sich rechtlich wie der Mitschnitt einer Radiosendung einordnen lassen. Und das ist zum Glück ja für den privaten Gebrauch nach wie vor erlaubt.
Wenn's darum geht, die Streams mitzuschneiden, wage ich letztes doch arg zu bezweifeln. Der Betreiber eines Webradios mag durch die Zahlung der 360 € aus dem Schneider sein [*], aber wer sich die gesendeten Musikstücke auf die Festplatte kopiert, macht sich m.E. strafbar.
Zitat:timo posteteUps, sollte da eine Gefahr für die Öffentlich-rechtlichen aufziehen?
Eine Absprache zur Beteiligung der Hörer an den GEMA-Gebühren könnte in dem Zusammenhang durchaus einige unangenehme Fragen nach sich ziehen.
Die bezahlen die GEMA ja auch von den Gebühren, die sie von uns einziehen, oder?
Gruß,
Klaus