28.08.2006, 16:36
Das OLG Hamburg hat seine Urteilsbegründung vorgelegt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77377
Zu der Frage, ob es auf Foren wie dieses hier übertragbar ist, dürfte vor allem der zweitletzte Abschnitt interessant sein.
Zu der Frage, ob es auf Foren wie dieses hier übertragbar ist, dürfte vor allem der zweitletzte Abschnitt interessant sein.
