10.02.2006, 08:18
Zitat:Crazy posteteWie Michael schon sagte: das ist eine schwierige Sache. Angenommen, du bekommst eine Maschine ohne dieses Merkmal zurück. Nun musst du Zeugen auffahren, die bezeugen, dass dieses Merkmal existierte, du die Maschine mit diesem Merkmal auch an den Gegner versandt hast. So nebenbei bist du Sammler und hast das Haus voll stehen mit Philipsen, da kann ein Richter Verwechslungsgefahr wittern. Nichtsdestotrotz wird auch der Gegner einen Zeugen aus dem Hut zaubern, der bezeugt, dieses und kein anderes Gerät erhalten zu haben - egal ob mit oder ohne Merkmal...
Die von mir gelieferte Maschine hat tatsächlich ein Merkmal, das er nicht feststellen kann
