19.11.2005, 22:46
Wenn der Markeninhaber Aussicht auf Erfolg gesehen hätte, so hätte er wohl nicht auf den Widerspruch verzichtet. Das hat er sicher nicht aus sozialen Erwägungen getan, sondern weil er befürchten musste, selber baden zu gehen, wenn er diese Ansprüche weiter verfolgen würde. Das Urteil wurde wohl entsprechend begründet.
Solange solche Streitereien so entschieden werden, kann ich damit gut leben.
Solange solche Streitereien so entschieden werden, kann ich damit gut leben.
Michael(F)
