(29.05.2025, 09:28)Sunlion schrieb:(28.05.2025, 21:49)lg74 schrieb: … ich weiß nicht, wie der Fahrkartenautomat zu bedienen geht …
Das wundert mich nicht, manche Automatenaufsteller stellen sich aber auch ausgesprochen dämlich an!
Ich wollte mal von Frankfurt/M. nach Bad Kreuznach (glaube ich, ich weiß nicht mehr genau, vielleicht auch nach Berlin).
Ha! Frankfurt!
Ich kam 9/2001 (wenige Tage vor dem 11.9., ich konnte das also noch unbehelligt absolvieren) mit dem Flugzeug von einer Dienstreise zurück und stand dann in Frankfurt Flughafen aufm Bahnhof. Die Ankunft war verspätet gewesen, meinen ICE ab Hauptbahnhof wollte ich freilich nicht verpassen. Ich brauchte ein Ticket bis zum Hauptbahnhof. Hinter mir stand der Zug (S-Bahn?), also beeilen.
Das waren noch die alten Automaten unter Windows NT, da musste man über einen vierstelligen Code gemäß eines Aushanges das Ziel über einen Ziffernblock eingeben. Aber auf dem Aushang fand ich Ffm Hbf nicht! Vielleicht habe ich mich in der Hektik zu schusselig angestellt (hinter mir stand der Zug...), aber ich fand es nicht.
Irgendwann gab ich auf und beschloss, erstmals in meinem Leben "schwarz" zu fahren. Und wurde - wie kann es anders sein, auch sowas erachte ich als typisch für mein Leben - prompt kontrolliert. Die Story mit dem Automaten nahmen sie mir so easy ab, als würden sie das dort kennen als "Standard". Ich hätte, soweit ich mich erinnere, für Fffm Hbf wohl nur 2 Ziffern drücken müssen, sie erklärten mir das. Sie wollten dann mein ICE-Ticket sehen (das hatte der Arbeitgeber gebucht), dann ließen sie mich unbehelligt und ohne Strafe weiterfahren.
In Thüringen hat man ein DB-Regio-Sonderticket ("Hopperticket") beseitigt und durch eine Verbund-Ticket-Variante ersetzt, die natürlich teurer war als das vorherige Ticket. Das war der übliche Weg, Aberkennung BC50, Aberkennung kostenlose Kindermitfahrten auf BC50 und eben auch die Vereinnahmung des Hopper-Tickets. Die Preiserhöhung wurde damit gerechtfertigt, dass man jetzt nicht nur von Bahnhof zu Bahnhof fahren könne, sondern schon vor Ort mit dem ÖPNV (Bus, Straßenbahn) auf dieses Ticket zum Bahnhof käme (und auch wieder vom Bahnhof weg am Zielort). "Verbund" halt. Blöd ist das vor allem, wenn es vor Ort gar keinen Nahverkehr gibt, der "Verbund" also Illusion ist.
Noch blöder aber: da man von einem Entfernungs-Tarif auf einen Waben-Tarif gewechselt hat und die Wabenstruktur den Automaten in Bus und Straßenbahn an meinem Start-Ort nicht beizubringen war, gab es das Verbund-Hopperticket dann lange Zeit nur noch am Bahnhof. Man musste also zum Bahnhof laufen bzw. wenn man Bus oder Straßenbahn nutzte, ein Ticket dafür erwerben, um am Bahnhof ein teureres Ticket zu kaufen, mit dem man auch hätte bis zum Bahnhof anreisen können, wenn man das Ticket schon gehabt hätte. Kann man sich nicht ausdenken sowas. Ich habe teils meiner Mutter das Ticket am Bahnhof gekauft, bin mit dem Fahrrad dorthin, habe ihr das Ticket nach Hause gebracht und sie ist dann ab dort mit der Straßenbahn zum Bahnhof gefahren.
Sowas macht richtig Laune.
So wie heute, wenn der DB-Account (Webseite) mal wieder nicht zulässt, wie seit Jahrzehnten das Ticket via Lastschrift zu bezahlen. Im Angebot sind dann Paypal (habe ich nicht, hatte auch ohne PayPal schon nachhaltig Stress mit Paypal, außerdem will ich das nicht), Kreditkarte (kann ich nicht, da 2FA nur mit App und damit via Apple oder Google, bin weder bei der einen noch bei der anderen Datenkrake registriert) und Apple Pay (habe ich natürlich auch nicht)
Lastschrift geht dann nur noch, indem man bei Tink oder Verimi seinen Onlinebanking-Zugang eingibt (!!!). Ja, das ist legal. Man darf sich seine Karten-PIN nirgendwo notieren, man darf sie nirgendwo unverschlüsselt speichern, man darf seine Zugangsdaten wenn man verhindert ist keiner Person des Vertrauens geben - steht alles in den Geschäftsbedingungen des Girokontos. Und direkt darunter steht, dass man dubiosen Fintech-Buden alle Daten geben kann / darf / soll. Die Bahn beteuert, dass sie von Tink / Verimi nur zurückgemeldet bekommt, dass die Person, die das Ticket gerade kaufen will, tatsächlich auch Zugang zu dem hinterlegten Bankkonto hat. Anderen Kunden ermöglichen Unternehmen wie Tink aber auch sowas wie 365 Tage rückwirkenden Kontoüberblick (!!!) - klar, für lang laufende Verträge oder Kreditwürdigkeit mag das wichtig sein. Wer sowas kann / darf, dem glaube ich bis zum Beweis des Gegenteils nicht, dass er der Bahn nur "ja, das ist diese Person" rückmeldet.
Also muss ich, wenn ich mit DB Fernverkehr fahren will und das Ticket mal wieder zu meiner eigenen Sicherheit nicht online buchen kann, aufs Fahrrad und 4 km zu einem S-Bahnhof mit DB-Fahrkartenautomaten fahren, um das Ticket dort zu lösen. Dabei komme ich aber nicht an evtl. noch vorhandene Sparpreise, denn Sparpreis-Tickets verkauft die Bahn nur noch online und am Schalter. Der bediente Fahrkartenschalter ist 6 km entfernt von meiner Wohnung und schließt um 18 oder 19 Uhr. Das ist einer der größten Bahnhöfe Berlins. Bestimmte Tickets musste ich früher dort kaufen (Internationale Tickets auf BahnBonus-Prämie), von daher kann ich mich noch an so Dinge wie 30 Minuten Anstehen mit Wartenummer erinnern.
Das macht alles richtig Laune. Dank falsch verstandener Digitalisierung geht weniger als vorher.
Oder halt
