05.04.2009, 15:04
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Höchst eigenartig, ein Händler nimmt ein Gerät in Zahlung, ohne es vorher auf preismindernde Mängel zu prüfen?
Soweit mir bekannt, ist es laut Rechsprechung auch unzulässig, als gewerblicher Verkäufer Geräte als defekt oder Bastlergerät zu deklarieren, um mögliche Gewährleistungsansprüche zu deklarieren.
Höchst eigenartig, ein Händler nimmt ein Gerät in Zahlung, ohne es vorher auf preismindernde Mängel zu prüfen?
Soweit mir bekannt, ist es laut Rechsprechung auch unzulässig, als gewerblicher Verkäufer Geräte als defekt oder Bastlergerät zu deklarieren, um mögliche Gewährleistungsansprüche zu deklarieren.
Frank
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
