09.09.2005, 12:53
Zitat:Crazy postete...dass die Richter hier zunächst darüber entschieden haben, dass bzgl. der Un-CDs der Weg durch die Instanzen beschritten werden muss.
Fakt ist doch:
Zitat:Crazy posteteEs geht vor allem um die digitale Privatkopie und die ist unter bestimmten Voraussetzung auch seit 2003 schon untersagt. Speziell für Software gilt ja auch eine andere Regelung, denn sonst müsste man sie seit dem "ersten Korb" der OrhG-Novellierung 2003 (z.B. wegen vorhandenen "Kopierschutzes") von CD/DVD nutzen.
Urteilen die Richter in der Tat so, dass grundsätzlich auch die Privatkopie illegal ist, dann sprechen sie einfach folgendes Urteil:
- eine gekaufte Software darf gar nicht erst installiert werden, sondern muss von CD zu starten sein, da auch die Installation prinzipiell eine Kopie ist
Im Übrigen bleibt auch die Vertragsfreiheit zwischen Softwareherstellern und ihren Kunden weiterhin unberührt, es spricht also nichts dagegen, den Kunden das Installieren einer Software z.B. auf einem PC und einem Laptop zu gestatten, solange der Kunde nicht beide Installationen geichzeitig nutzt. Genauso gibt es seit Jahren (auch vor 2003) genügend Beispiele für Software, insbesondere Spiele, bei der man die Original-CD/DVD im Laufwerk haben muss, um die Software nutzen zu können.
Zitat:Crazy posteteUnterstellst Du damit, dass diese Geräte nur zum Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material genutzt werden (können)?
- CD- und DVD-Brenner sind illegal
Zitat:Crazy posteteWenn der Anbieter heute legal MP3s anbietet, hat er entweder selbst das Urheberrecht (Bertelsmann & Co.) oder einen Vertrag mit dem Urheber/Verwerter (Apple u.ä.). Warum sollte das Urteil diese Verträge gefährden, diese Verwertung ist vom Urheber gewollt. Es geht ja bei den Verboten darum, die ungewollte Verwertung, d.h. bei der ein Urheber finanziell leer ausgeht, zu verhindern.
- legale mp3-Anbieter werden ganz plötzlich auch illegal
Zitat:Crazy posteteDarauf würde ich mich bei Juristen niemals verlassen
Kurzum: Das GEHT nicht!
Chut goahn,
Thomas