20.08.2023, 08:18
Wer sich etwas präziser informieren möchte, inwieweit der Arbeitgeber die PC-Nutzung überwachen darf (wenn die private Nutzung von PC und Telefon nicht explizit untersagt ist), kann das unter
https://www.arbeitsrechte.de/pc-ueberwac...eitsplatz/
tun.
Kurze Zuammenfassung , Zitat:
"Darf mein Chef meinen Arbeitscomputer überwachen?
Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers besteht, darf der Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung am PC durchführen.
Was gilt für die private Nutzung des Arbeitscomputers?
Wird die private Nutzung des Arbeitscomputers dem Arbeitnehmer ausdrücklich erlaubt, ist eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz grundsätzlich ausgeschlossen.
Was, wenn der Chef meinen PC überwacht, obwohl es ihm nicht zusteht?
Hält sich der Arbeitgeber nicht an die Vorgaben zur PC-Überwachung, macht er sich strafbar und muss sich schlimmstenfalls auf eine Freiheitsstrafe einstellen.
https://www.arbeitsrechte.de/pc-ueberwac...eitsplatz/
tun.
Kurze Zuammenfassung , Zitat:
"Darf mein Chef meinen Arbeitscomputer überwachen?
Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers besteht, darf der Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung am PC durchführen.
Was gilt für die private Nutzung des Arbeitscomputers?
Wird die private Nutzung des Arbeitscomputers dem Arbeitnehmer ausdrücklich erlaubt, ist eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz grundsätzlich ausgeschlossen.
Was, wenn der Chef meinen PC überwacht, obwohl es ihm nicht zusteht?
Hält sich der Arbeitgeber nicht an die Vorgaben zur PC-Überwachung, macht er sich strafbar und muss sich schlimmstenfalls auf eine Freiheitsstrafe einstellen.
