Inverkehrbringen nach EU-Recht
#24
Hallo Ulrich,

da hast Du schon recht. Ich habe mich vielleicht nicht ganz verständlich ausgedrückt.
Im Forum wird es Teilnehmer geben, die Ihr Gerät öffnen. Möglicherweise unter Spannung. Und dann auch Messungen vornehmen.
Und aus meiner Erfahrung kann es passieren, dass ohne entsprechende Kenntnisse die Gefahren unterschätzt werden. Das kann tödlich enden.
Eine dementsprechende Unterweisung wäre möglicherweise für manchen eine lebenserhaltende Maßnahme.

Auch bezüglich der Überprüfung nach VDE0701/0702 bedarf es nicht nur der Kenntnis, wie die Prüfung durchzuführen ist, sondern auch eines Verantwortlichen.
Für die eigene Sicherheit wäre es aber auch hier nicht falsch, das Prüfgerät und die Kenntnisse zu haben.

Das Fazit daraus: Wenn jemand ein Gerät geöffnet hat, es dann verkaufen will, braucht er einen Verantwortlichen für die Prüfung. Ansonsten bleibt nur, es als defekt zu verkaufen.

Gruß,
Karl
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher" (Albert Einstein)
"Planung ist das Ersetzen des Zufalls durch den Irrtum" (Mehrere mögliche Quellen, unbekannt)
"Wenn man sein Gewicht halten will, dann muss man auch 'mal essen können, wann man keinen Hunger hat" (unbekannt)
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Inverkehrbringen nach EU-Recht - von Karl 59 - 16.01.2023, 21:31
RE: Inverkehrbringen nach EU-Recht - von tk141 - 17.01.2023, 18:37
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