13.11.2020, 09:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2020, 09:05 von nick_riviera.)
ich möchte noch eine Anwendung in den Raum werfen, wo das Überspielen von digitaler Quelle auf Band sogar praktisch Sinn macht - die Musik von Streamingdiensten ist üblicherweise so kodiert, dass man sie nur spielen kann, wenn man berechtigt ist. Durch das Überspielen auf Band "befreit" man sie von dieser Fessel. Wenn man z.B. Amazon Music nutzt, braucht man sich nicht mehr mit WDR4 rumzuärgern, sondern kann gleich ganze Alben auf Abruf überspielen, ohne Reinquatscherei und mit richtigen Pausen zwischen den Tracks.
Wer das noch nicht ausprobiert hat - es ist ein Irrtum, dass man bei Streamingdiensten nur aktuelle Musik findet. Ich habe bei Amazon sogar deutschen Jazz aus den dreißiger Jahren und Trautonium-Musik von Oskar Sala gefunden. Die ganze Popmusik der Fünfziger bis siebziger gibt es sowieso. Da kann man tausende Bänder vollspielen, wenn man will. Und wenn man sich vorher beim Streamingdienst eine Playliste erstellt, muss man beim Überspielen gar nichts mehr machen, nur noch starten und laufen lassen.
Und da man beim Überspielen auf analog keinen Kopierschutz aushebelt, ist die Sache für private Nutzung komplett legal, selbst dann, wenn man die "befreite Musik" hinterher wieder digitalisiert.
Gruß Frank
Wer das noch nicht ausprobiert hat - es ist ein Irrtum, dass man bei Streamingdiensten nur aktuelle Musik findet. Ich habe bei Amazon sogar deutschen Jazz aus den dreißiger Jahren und Trautonium-Musik von Oskar Sala gefunden. Die ganze Popmusik der Fünfziger bis siebziger gibt es sowieso. Da kann man tausende Bänder vollspielen, wenn man will. Und wenn man sich vorher beim Streamingdienst eine Playliste erstellt, muss man beim Überspielen gar nichts mehr machen, nur noch starten und laufen lassen.
Und da man beim Überspielen auf analog keinen Kopierschutz aushebelt, ist die Sache für private Nutzung komplett legal, selbst dann, wenn man die "befreite Musik" hinterher wieder digitalisiert.
Gruß Frank