04.04.2004, 07:17
In den meisten Technik-Auktionen wird die EU-weit geltende 2jährige Gewährpflicht abgelehnt. Das ist verständlich, gerade bei Tonbandgeräten. Auch dass man das Gerät nicht wieder zurückbekommen mächte und daher 'keine Rücknahme' vereinbart, finde ich in Ordnung...Wenn man kein Dreck am Stecken hat!
Wie verhält es sich mit der sog. arglistigen Täuschung oder auch nur dem Fall, dass das erworbene Gerät von Anfang an nicht funktionierte oder einen nicht aufgeführten techn. Defekt aufweist? Ich denke, dass hier doch die Möglichkeiten Preisminderung/Rückgabe/Ausbesserung in Betracht gezogen werden können, oder?
Wie verhält es sich mit der sog. arglistigen Täuschung oder auch nur dem Fall, dass das erworbene Gerät von Anfang an nicht funktionierte oder einen nicht aufgeführten techn. Defekt aufweist? Ich denke, dass hier doch die Möglichkeiten Preisminderung/Rückgabe/Ausbesserung in Betracht gezogen werden können, oder?
