01.08.2005, 12:17
Hallo,
ein frustrierendes Thema was?
Glaubt aber nicht, selbst wenn Ihr im Rechts seit, daß sich die Staatsanwaltschaft für sowas interessiert!
Das Problem:Geübte Abzocker wissen das!
Mir ist es schon mehrfach passiert, daß ich bezalt, aber keine oder die falsche Ware bekommen habe.
Strafanzeige.
Ermittlung wegen Geringfügigkeit eingestellt.
In einem Fall hatte der Ebay-Profi mit tausenden Bewertungen (diverse schlechte) schon lange die Finger gehoben. Sein bei Ebay hinterlegtes Abwicklungskonto gehörte der Oma.
Ebay hats nicht interessiert. Trotz rechtskräftigem (zivil)-Urteil.
Auf den Anwalts- und Gerichtskosten etc. bin ich natürlich sitzen geblieben.
Eigentlich kann man nur versuchen, die Sachen selber abzuholen. Wenn der Verkäufer sich prinzipiell weigert, kann eigentlich etwas nicht stimmen.
Ich frage inzwischen grundsätzlich (!) vorher darum nach, auch wenn ich mir die Sachen dann hinterher doch schicken lasse.
Ansonsten bleibt nur ein Treuhandservice.
Übrigens: Wenn Ihr Euch mal richtig über einen Trickser ärgert, bleibt vielleicht die Steuerknute. Das gleicht natürlich nicht den Schaden aus, der schon entstanden ist, aber eventuell verhindert es zukünftige Betrügereien des Verkäufers.
Die meisten Verkäufer sind sich nämlich nicht darüber im klaren, daß sie ab einer Gewissen Anzahl von Verkäufen behördlicherseits als gewerbliche Händler angesehen werden. Sie brauchen dann einen Gewerbeschein und müssen versteuern. Der Nebeneffekt: Sie müssen Gewährleistung bieten und geraten in Beweiszwang.
Ich musste mal miterleben, wie die Freizeithändler auf einer Fotobörse vom Ordnungsamt aufgemischt wurden.
Aber wie gesagt: Das ist eigentlich fies, weil es theoretisch auch ehrliche Sammler treffen könnte, die teuer erworbenen E-Dingsda-Schrott billig wieder abgeben.
Bis denn, Matthias M
ein frustrierendes Thema was?
Glaubt aber nicht, selbst wenn Ihr im Rechts seit, daß sich die Staatsanwaltschaft für sowas interessiert!
Das Problem:Geübte Abzocker wissen das!
Mir ist es schon mehrfach passiert, daß ich bezalt, aber keine oder die falsche Ware bekommen habe.
Strafanzeige.
Ermittlung wegen Geringfügigkeit eingestellt.
In einem Fall hatte der Ebay-Profi mit tausenden Bewertungen (diverse schlechte) schon lange die Finger gehoben. Sein bei Ebay hinterlegtes Abwicklungskonto gehörte der Oma.
Ebay hats nicht interessiert. Trotz rechtskräftigem (zivil)-Urteil.
Auf den Anwalts- und Gerichtskosten etc. bin ich natürlich sitzen geblieben.
Eigentlich kann man nur versuchen, die Sachen selber abzuholen. Wenn der Verkäufer sich prinzipiell weigert, kann eigentlich etwas nicht stimmen.
Ich frage inzwischen grundsätzlich (!) vorher darum nach, auch wenn ich mir die Sachen dann hinterher doch schicken lasse.
Ansonsten bleibt nur ein Treuhandservice.
Übrigens: Wenn Ihr Euch mal richtig über einen Trickser ärgert, bleibt vielleicht die Steuerknute. Das gleicht natürlich nicht den Schaden aus, der schon entstanden ist, aber eventuell verhindert es zukünftige Betrügereien des Verkäufers.
Die meisten Verkäufer sind sich nämlich nicht darüber im klaren, daß sie ab einer Gewissen Anzahl von Verkäufen behördlicherseits als gewerbliche Händler angesehen werden. Sie brauchen dann einen Gewerbeschein und müssen versteuern. Der Nebeneffekt: Sie müssen Gewährleistung bieten und geraten in Beweiszwang.
Ich musste mal miterleben, wie die Freizeithändler auf einer Fotobörse vom Ordnungsamt aufgemischt wurden.
Aber wie gesagt: Das ist eigentlich fies, weil es theoretisch auch ehrliche Sammler treffen könnte, die teuer erworbenen E-Dingsda-Schrott billig wieder abgeben.
Bis denn, Matthias M
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
