02.06.2019, 06:40
Mit dem Passus "Eine Gewähr für Irrtümer in der Beschreibung kann nicht übernommen werden." kann er sowieso den größten Quatsch schreiben. Bin mir aber nicht sicher, ob er auch als Privatperson jegliche Sachmängelhaftung ausschließen kann.
Spinner jedenfalls.
VG Stefan
Spinner jedenfalls.
VG Stefan