04.04.2016, 23:25
Hallo Eberhard,
wenn er das so gesagt hat, wie du es hier berichtest, kommt mir das eher abenteuerlich vor und ich wage, einen Bluff des Verkäufers zu vermuten.
Mein laienhafter juristischer Kenntnisstand ist folgender:
Wenn sich nach einem Kauf herausstellt, daß eine zugesicherte Eigenschaft der Ware fehlt, so liegt ein "versteckter Mangel" vor. Deine Ansprüche an den Verkäufer werden in §434 des BGB "geregelt". Falls sich herausstellt, daß sogar eine arglistige Täuschung vorliegt, gelten spezielle Verjährungsfristen. Ich glaube nicht, daß deine Ansprüche verfallen oder auch nur geringer werden, weil du versucht hast, den das Ausmaß der Mängel festzustellen.
Du solltest vom Verkäufer mit Verweis auf die Rechtslage fordern:
1. Entweder Mängelbeseitigung,
2. alternativ Preisnachlaß
3. alternativ Rücktritt vom Kauf
und wenn er darauf nicht eingehen will, mit Rechtsstreit zur Durchsetzung deiner Ansprüche drohen.
Im Internet gibt es vielerlei Erläuterungen zum Thema "versteckte Mängel", insbesondere auf dem Gebiet des Hauskaufs.
Falls es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, reagiert er vielleicht auch positiv auf den Hinweis, daß du deine Kauferfahrungen im Internet vor fachkundigem Publikum veröffentlichst.
MfG Kai
wenn er das so gesagt hat, wie du es hier berichtest, kommt mir das eher abenteuerlich vor und ich wage, einen Bluff des Verkäufers zu vermuten.
Mein laienhafter juristischer Kenntnisstand ist folgender:
Wenn sich nach einem Kauf herausstellt, daß eine zugesicherte Eigenschaft der Ware fehlt, so liegt ein "versteckter Mangel" vor. Deine Ansprüche an den Verkäufer werden in §434 des BGB "geregelt". Falls sich herausstellt, daß sogar eine arglistige Täuschung vorliegt, gelten spezielle Verjährungsfristen. Ich glaube nicht, daß deine Ansprüche verfallen oder auch nur geringer werden, weil du versucht hast, den das Ausmaß der Mängel festzustellen.
Du solltest vom Verkäufer mit Verweis auf die Rechtslage fordern:
1. Entweder Mängelbeseitigung,
2. alternativ Preisnachlaß
3. alternativ Rücktritt vom Kauf
und wenn er darauf nicht eingehen will, mit Rechtsstreit zur Durchsetzung deiner Ansprüche drohen.
Im Internet gibt es vielerlei Erläuterungen zum Thema "versteckte Mängel", insbesondere auf dem Gebiet des Hauskaufs.
Falls es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, reagiert er vielleicht auch positiv auf den Hinweis, daß du deine Kauferfahrungen im Internet vor fachkundigem Publikum veröffentlichst.
MfG Kai
