20.12.2015, 16:58
hannoholgi,'index.php?page=Thread&postID=183688#post183688 schrieb:Gelten hier auch die üblichen 70 Jahre bis zum Erlöschen des Copyright?
Hallo Holgi,
erstens: Nicht 70 Jahre ab der Veröffentlichung des Werks, sondern 70 Jahre ab dem Tod des Haupt-Urhebers (das meintest Du möglicherweise). Zweitens: Warum hältst Du es für möglich, daß sie nicht gelten? Meines Wissens gibt es da keine Ausnahmen. Es kann natürlich sein, daß die ehemaligen Inhaber der Rechte kein Interesse mehr haben, diese wahrzunehmen, aber verlassen würde ich mich nicht drauf. Es gab da vor ein paar Jahren eine Abmahnwelle wegen Scans alter Gratis-Stadtpläne, die auf Homepages als Wegbeschreibung verwendet wurden. Auch da existierte das Unternehmen, das sie ursprünglich veröffentlicht hatte, längst nicht mehr. Man weiß leider nicht auf Anhieb, an wen die Verwertungsrechte übergegangen sind.
Die Sache mit dem Bleistift würde mich auch interessieren.
Gruß,
Timo
