21.06.2015, 00:24
Hallo Timo,
da hast Du natürlich Recht.
Wenn man es genauer betrachtet, gab es ja schon in den 70ern HiFi Recorder mit doppelter Bandgeschwindigkeit.
Die Norm-Geschwindigkeit von 4,75cm/s war trotzdem in den Geräten vorhanden.
Bei den VHS-Cassetten sieht die Sache anders aus.
Ein Benutzer eines NTSC-Recorders kann bedenkenlos eine T-120 oder E-180 in sein Gerät schieben, die Grundbedingungen werden in jeden Fall erfüllt.
Im Zweifel nimmt er die E-180, das wird auf jeden Fall die Anforderung übererfüllt.
Nicht umsonst wurden Video-Cassetten die in Gebrauch deutscher Fernsehanstalten (unabhängig ob AöR oder Privat) waren
und von Dienstleistern für einen weiteren Gebrauch aufbereitet wurden und dabei durchfielen in die USA verkauft.
Habe selber mal so einen Container gepackt und wollte nicht glauben das VHS-Bänder (werden oder wurden als Belegbänder benutzt),
wo das Bandmaterial zerknittert raushängt, noch in den Staaten Verwendung finden sollen.
Als Europäer hat man diese Möglichkeit der Wahl nicht, durch die niedrigere Bandgeschwindigkeit fallen Fehler wesentlich stärker auf.
Von daher wird C = Compact-Cassetten-System für alle Grundvoraussetzungen stehen die für die Compact-Cassette damals gefordert wurden:
Einheitliche Geschwindigkeit
Einheitliche Maße der Cassette
Einheitliche Öffnungen
Wann welcher Hersteller auf das C verzichtet hat, halte ich für irrelevant, das System der Compact-Cassette hatte sich einfach durchgesetzt,
kein Geräte-Hersteller wäre auf die Idee gekommen die Kopf- und Andruckrollenanordnung so zu verändern das plötzlich keine Cassette mehr passt.
Der Hersteller wäre raus gewesen.
Ich denke das C hat die gleiche Entwicklung genommen wie das CD Zeichen, Heute interessiert es keinen Consumer.
Gruß
Volkmar
da hast Du natürlich Recht.
Wenn man es genauer betrachtet, gab es ja schon in den 70ern HiFi Recorder mit doppelter Bandgeschwindigkeit.
Die Norm-Geschwindigkeit von 4,75cm/s war trotzdem in den Geräten vorhanden.
Bei den VHS-Cassetten sieht die Sache anders aus.
Ein Benutzer eines NTSC-Recorders kann bedenkenlos eine T-120 oder E-180 in sein Gerät schieben, die Grundbedingungen werden in jeden Fall erfüllt.
Im Zweifel nimmt er die E-180, das wird auf jeden Fall die Anforderung übererfüllt.
Nicht umsonst wurden Video-Cassetten die in Gebrauch deutscher Fernsehanstalten (unabhängig ob AöR oder Privat) waren
und von Dienstleistern für einen weiteren Gebrauch aufbereitet wurden und dabei durchfielen in die USA verkauft.
Habe selber mal so einen Container gepackt und wollte nicht glauben das VHS-Bänder (werden oder wurden als Belegbänder benutzt),
wo das Bandmaterial zerknittert raushängt, noch in den Staaten Verwendung finden sollen.
Als Europäer hat man diese Möglichkeit der Wahl nicht, durch die niedrigere Bandgeschwindigkeit fallen Fehler wesentlich stärker auf.
Von daher wird C = Compact-Cassetten-System für alle Grundvoraussetzungen stehen die für die Compact-Cassette damals gefordert wurden:
Einheitliche Geschwindigkeit
Einheitliche Maße der Cassette
Einheitliche Öffnungen
Wann welcher Hersteller auf das C verzichtet hat, halte ich für irrelevant, das System der Compact-Cassette hatte sich einfach durchgesetzt,
kein Geräte-Hersteller wäre auf die Idee gekommen die Kopf- und Andruckrollenanordnung so zu verändern das plötzlich keine Cassette mehr passt.
Der Hersteller wäre raus gewesen.
Ich denke das C hat die gleiche Entwicklung genommen wie das CD Zeichen, Heute interessiert es keinen Consumer.
Gruß
Volkmar
