04.02.2005, 21:07
=> Andreas
Dein Problem dürfte sein, daß Du nicht beweisen kannst, daß der Schaden beim Auspacken schon vorhanden war. Hast Du einen Zeugen? Frau gilt nicht!
Was ich nicht begreife: Du hast das Paket 2 x bekommen, wenigstens beim 2. Mal hättest Du jemanden zum Gucken holen können. Da seiner Meinung nach alles o.K. war, hättest Du ihn dann gehabt!
Ich würde auch jeden Fall den Schaden genau dokumentieren, notfalls mit Hilfe eines Fachmanns.
Dann würde ich die ebay-Kundenschutzeinrichtung strapazieren, wobei ich bezweifle, daß die bei defekter Ware greift - aber ein Versuch ist es wert.
Den Versuch, den ganzen Schaden nochmal detailliert "rüberzubringen", evtl. telefonisch, würde ich auf jeden Fall machen.
Ansonsten: Frage einen Anwalt, was es für Möglichkeiten gibt.
Das Problem:
Will er betrügen, nutzt die ganze Mühe nix
Ist er integer und mißtraut Dir, so hilft etwas Mühe vielleicht.
Dein Problem dürfte sein, daß Du nicht beweisen kannst, daß der Schaden beim Auspacken schon vorhanden war. Hast Du einen Zeugen? Frau gilt nicht!
Was ich nicht begreife: Du hast das Paket 2 x bekommen, wenigstens beim 2. Mal hättest Du jemanden zum Gucken holen können. Da seiner Meinung nach alles o.K. war, hättest Du ihn dann gehabt!
Ich würde auch jeden Fall den Schaden genau dokumentieren, notfalls mit Hilfe eines Fachmanns.
Dann würde ich die ebay-Kundenschutzeinrichtung strapazieren, wobei ich bezweifle, daß die bei defekter Ware greift - aber ein Versuch ist es wert.
Den Versuch, den ganzen Schaden nochmal detailliert "rüberzubringen", evtl. telefonisch, würde ich auf jeden Fall machen.
Ansonsten: Frage einen Anwalt, was es für Möglichkeiten gibt.
Das Problem:
Will er betrügen, nutzt die ganze Mühe nix
Ist er integer und mißtraut Dir, so hilft etwas Mühe vielleicht.
Michael(F)
