03.05.2013, 22:28
Friedrich Engel,'index.php?page=Thread&postID=157678#post157678 schrieb:Die Urheberrechte sind mit Entrichten des Kaufpreises von 24 DM für eine Kassette abgegolten, die Laufzeit entspricht der einer beidseitig abgespielten Langspielplatte."Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: 24 DM für eine halbe Stunde Musik in (damals) sehr bescheidener Mono-Qualität.
Was für ein Wahnsinns-Geld im Jahre 1965. Obwohl - eine LP war mit knappen 20 D-Mark auch kein Sonderangebot.
Gruß
Thomas
Manche Tonträger werden mit jedem Ton träger.