Gibt es hier einen Rechtsanwalt?
#4
Moin, moin,

gaaanz schwieriges Thema.

Zumal, was willst Du eigentlich wissen? Warum bzw. wann "Kopieren" Geld kostet, oder was Du für's "Auflegen" berappen mußt?

"Kopieren" ist nicht notwendig ein GEMA-Thema. Die Verwendung der Musik in der BRD hingegen schon.

Mal grundsätzlich: wenn Du nicht eben viel Geld auf dem Konto hast, das ein neues Herrchen sucht, dann solltest Du Dich lieber gleich - schriftlich! - bei der GEMA beraten lassen, wenn es um das Thema "Aufführung" geht.
Denn falls Dir ein Anwalt etwas erzählt, und die GEMA sieht das anders, dann darfst Du zumindest erst einmal für den folgenden Streit auslegen. Selbst wenn Du hinterher Recht bekommen solltest. Ist es Dir das wert?

Eine qualifizierte Beratung könntest Du auch seitens der Verbände bekommen: Die gibt es für Chöre, Musiker etc. Keine Ahnung, wer für Dich zuständig ist: Der Deutsche DJ-Verband (http://www.ddjv.de/portal/viewpage.php?page_id=1) oder der Berufsverband Discjockey (http://www.bvd-ev.de/)?

Grundsätzlich lohnt ein Blick auf die GEMA-Homepage. Dort steht zu lesen: "Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenz bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine Veranstaltung planen. Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden ..." (https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzie...ungen.html).

Insofern stelle ich Deine Annahme "... Aufführung ... bei Veranstaltungen kostenfrei. ..." erst einmal in Frage.

Also nochmal: Aufführung, dann GEMA. Kopieren, dann ...?

Wenn ich recht erinnere, zahlst Du vom Kaufpreis, wenn Du ein und die selbe Musik auf LP, auf Single, auf CD und auf MC kaufst, jedesmal einen Anteil an den Rechte-Inhaber. Egal, für was Du die Musik später nutzt.
Kopierst Du die Musik selber, z.B. auf MC oder Tonband, dann wird schon beim Kauf von Aufnahme-Gerät und Medium z.B. in Deutschland eine Urheber-Abgabe fällig. Auch auf Computer, DVDs etc. Das ganz unabhängig von der Frage, ob ein privater Nutzer das Recht hat, Kopien eines Tonträgers für den Eigenbedarf zu machen.

Diese Abgabe ist hierzulande gesetzlich geregelt. In anderen Ländern abweichend. So auch das gesamte Lizensierungs-Thema. Weitere Regelungen vereinbarst Du daher mit dem Anbieter, bei dem Du die Musik kaufst. Auch wenn der in den USA sitzen sollte. Die GEMA hat damit zunächst einmal nichts zu tun.



Zunächst stellt sich also die Frage, woher Du den Download beziehst und unter welchen vertraglichen Bedingungen Du das tust.
Erinnere das Thema "Kopierschutz". Der basiert auf einer Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Damit hat die GEMA nichts zu tun. Und das Knacken ist auch nicht unter Strafe gestellt. Das ändert aber nichts daran, daß man sich von seinem Vertragspartner nicht erwischen lassen sollte, wenn man hackt. Denn wenn Teil des Kaufvertrages die Zusage ist, nicht zu kopieren, dann wäre das Kopieren ein Vertragsbruch.

Es könnte also sein, mit Deinem Musik-Verkäufer hast Du einen gesonderten Vertrag gemacht, der das Recht der Abspielung der gesaugten Datei limitiert. Willst Du die Limitierung aufheben, zahlst Du nochmal. An dieser Stelle kommt die GEMA noch gar nicht notwendig ins Spiel, selbst falls der Provider in der Bundesrepublik sitzen sollte. Du zahlst die erneute Gebühr dann an den Verkäufer.
Wenn Du beispielsweise akzeptiert haben solltest, die Rechteverwaltung auf Deinem Computer findet über ein System statt, das das "Kopieren" nicht kennt, dann war das Deine Entscheidung beim Kauf der Datei: Kopieren nicht möglich, bzw. Abspielen der kopierten Datei nicht möglich, weil z.B. ein Cookie fehlt.

Die GEMA ist nominell das Kampfmittel der Lizenz-Inhaber. Das kann die Musik-Industrie sein, das sind aber auch die Künstler. Und da die BRD der zweitgrößte kommerzielle Musikmarkt der Welt ist, haben zumindest alle relevanten Plattenfirmen Verträge über die Nutzung der Musik in der BRD. Da kommt dann gegebenenfalls die GEMA ins Spiel. Zusätzlich zu den Verträgen, die Du mit dem Verkäufer der Musik gemacht hast.

Und die interessiert sich dann für die Art der Lizensierung, unterscheidet z.B. zwischen Individual-Lizenz und Lizenzen für fortlaufende oder öffentliche Nutzung. Falls Du also eine Datei mit Individual-Lizenz gesaugt haben solltest und willst die kopieren, um sie öffentlich zu nutzen, dann dürfte die GEMA auf dem Standpunkt stehen, Du mußt ein Lizenz-Upgrade machen.

Was für Dich letztendlich der Auslöser für eine erneute Rechnungsstellung, von wem auch immer, sein dürfte, kann Dir noch niemand beantworten, auch nicht der angefragte Anwalt, weil Du dafür noch viel zu wenig Informationen gegeben hast.

Schau auch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

Tschüß, Matthias (nicht-Anwalt)
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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Gibt es hier einen Rechtsanwalt? - von harry - 19.03.2013, 20:45
[Kein Betreff] - von Uwe M. - 31.03.2013, 13:51
[Kein Betreff] - von harry - 31.03.2013, 14:40
[Kein Betreff] - von Matthias M - 01.04.2013, 21:06
[Kein Betreff] - von harry - 02.04.2013, 07:24
[Kein Betreff] - von frank1391 - 02.04.2013, 10:04
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[Kein Betreff] - von harry - 07.04.2013, 10:49

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