16.11.2004, 17:49
@MGW51:
Okay, wenn die unbedingt wollen, greifen wir zum Mittel der Differenzbesteuerung. Die gilt besonders für An- und Verkaufsbetriebe, die viel von Privat kaufen und daher selten Vorsteuer geltend machen können. Da unterliegt dann nur die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer.
Wenn Du dann Deine Geräte (da ja die Sammlung aufgelöst wird) unter dem Einkaufspreis verkaufst, kann ein beachtlicher Erstattungsanspruch entstehen.
Wenn das eine Weile so läuft und Du so keinen zu versteuernden Gewinn machst, sondern nur Erstattungen beanspruchst und dazu noch Kosten (Fahrzeug, anteilige Wohnungsmiete für Lagerung und Büro!) geltend machst, wird das Finanzamt die Sache schnell als 'Liebhaberei' bezeichnen und die Pflicht zur Versteuerung aberkennen.
Fazit: Das Finanzamt hat tausend Möglichkeiten, um abzuzocken, aber (fast) immer gibt es legale Möglichkeiten, sich erfolgreich zu wehren.
Gruß, Wolfgang
Okay, wenn die unbedingt wollen, greifen wir zum Mittel der Differenzbesteuerung. Die gilt besonders für An- und Verkaufsbetriebe, die viel von Privat kaufen und daher selten Vorsteuer geltend machen können. Da unterliegt dann nur die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer.
Wenn Du dann Deine Geräte (da ja die Sammlung aufgelöst wird) unter dem Einkaufspreis verkaufst, kann ein beachtlicher Erstattungsanspruch entstehen.
Wenn das eine Weile so läuft und Du so keinen zu versteuernden Gewinn machst, sondern nur Erstattungen beanspruchst und dazu noch Kosten (Fahrzeug, anteilige Wohnungsmiete für Lagerung und Büro!) geltend machst, wird das Finanzamt die Sache schnell als 'Liebhaberei' bezeichnen und die Pflicht zur Versteuerung aberkennen.
Fazit: Das Finanzamt hat tausend Möglichkeiten, um abzuzocken, aber (fast) immer gibt es legale Möglichkeiten, sich erfolgreich zu wehren.
Gruß, Wolfgang
