07.05.2006, 15:54
Zitat:joerg721 posteteHaargenau. Es sollte im üblichen Miteinander auf die Privatshäre geachtet werden. Dazu zählen nunmal private Mitteilungen.
..
Private Nachrichten müssen auf jeden Fall genau das bleiben: privat. Das gibt sonst sehr schnell böses Blut! Da sind wir uns wohl alle einig.
EDIT: Posting-Überschneidung! ;-)
Zitat: dl2jasposteteEs gibt den Art 10 GG [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis] der in diesem Falle aber in Verbindung mit Art 1 III GG [Schutz der Menschwürde] gelesen werden muss, wonach .." die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht". Art 10 GG zielt daher primär auf die staatliche Gewalt (wie den Verfassungsschutz, Polizei) bzw. auf die frühere staatliche Postverwaltung und den heutigen privaten Unternehmen, um den Inhalt der Nachricht unangetastast zu übermitteln. Ausnahmen gelten nur aufgrund richterlicher Anordnung.
Ich erinnere mal ganz zart an das Briefgeheimnis...
Macht einer am Briefverkehr (o.andere Kommunikationsmittel) Beteiligten die Nachricht öffentlich, kann er das tun. Entsteht dem anderen dabei ein Schaden, wären zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen (z.B. wenn der Inhalt einen anderem einen Schaden zufügt, durch unwahre oder andere nicht begüngstigende Aussagen). Beispiel: So stellt eine Ohrfeige eine Beleidigung dar, wo der Georfeigte Ansprüche geltend machen kann.
Nichts desto trotz hat sich in unserem Kulturkreis eingebürgert, private Nachrichten nur mit Zustimmung der Beteiligten öffentlich zu machen bzw. diese als vertraulich zu behandeln.
Gruß
Wolfgang
Willi Studers Bastelkisten