Der 1A LACHER !!!!
#11
Freiheitsstrafe ist da schon seit ein paar Jahren nicht mehr.
Schwarzfunken ist nun eine Ordnungswiedrigkeit und keine Straftat.
Wo auch immer der Unterschied liegen mag, es gibt nurnoch eine Geldstrafe.
Allerdings angeblich im 5 stelligen Bereich.
Andererseits ist es gerade auf dem Lande nicht so, das die Post und die GSG9 gleich bei dir anrücken wenn du einen Sender mit nur wenigen mW Ausgangsleistung betreibst. Wenn das Ding nur einmal um die Mülltonne reicht, wer soll das dann mitkriegen? Solange Opa sein NDR1 hören kann wird der schon keinen Alarm schlagen. Es heist, je weiter du im Norden wohnst, desto aktiver die Schwarzfunker Szene. Wenn bei dir also platt gesprochen wird, kann es dir passieren das Opa seinen Röhrensender aus dem Keller holt und dir Radio21 platt macht wenn er sein NDR1 nicht mehr störungsfrei rein bekommt. Wink
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[Kein Betreff] - von EinarN - 27.07.2005, 21:41
[Kein Betreff] - von dl2jas - 28.07.2005, 00:00
[Kein Betreff] - von Markus Berzborn - 28.07.2005, 00:09
[Kein Betreff] - von EinarN - 28.07.2005, 08:15
[Kein Betreff] - von Matze - 28.07.2005, 09:47
[Kein Betreff] - von Michael Franz - 28.07.2005, 10:07
[Kein Betreff] - von dl2jas - 28.07.2005, 12:54
[Kein Betreff] - von highlander - 28.07.2005, 20:23
[Kein Betreff] - von dl2jas - 28.07.2005, 21:13
[Kein Betreff] - von highlander - 29.07.2005, 07:17
[Kein Betreff] - von Matze - 29.07.2005, 08:17
[Kein Betreff] - von Friedrich Engel - 29.07.2005, 09:54
[Kein Betreff] - von Markus Berzborn - 29.07.2005, 12:45
[Kein Betreff] - von EinarN - 07.08.2005, 19:12
[Kein Betreff] - von Markus Berzborn - 08.08.2005, 20:02

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