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zur Info:
Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116
Gruß
Wolfgang
Willi Studers Bastelkisten
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Registriert seit: Mar 2004
Zitat:Zitat aus dem von analogi67 verlinkten Artikel
(...) handelt es sich bei den Foren des Verlags um einen Mediendienst, für den grundsätzlich eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) gilt.
Es wird explizit auf die Foren des Heise-Verlages hingewiesen. Was ist mit solchen Foren wie dem unseren, die rein privat organisiert sind und bei denen kein Verlag bzw. Mediendienst dahinter steckt?
Zitat:Zitat aus dem von analogi67 verlinkten Artikel
(...) muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.WasWas
Was für formalen und inhaltlichen Anforderungen bestehen an den Hinweis? Einfache Beschwerde des Geschädigten? Oder konkreter Hinweis auf eine Rechtsverletzung?
Michael(F)
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Registriert seit: Apr 2004
Das OLG Hamburg hat seine Urteilsbegründung vorgelegt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77377
Zu der Frage, ob es auf Foren wie dieses hier übertragbar ist, dürfte vor allem der zweitletzte Abschnitt interessant sein.