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GEZ-Rückzahlung - Druckversion

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- highlander - 27.07.2004

Seit einiger Zeit kursieren Gerüchte/Formulare, die eine GEZ-Gebührenerstattung versprechen, wenn man sich nur meldet. Lt. irgendwelchen Amtsgerichten und dem Bundesgerichtshof o.w.a.i. ist die GEZ verpflichtet, zuviel erwirtschaftet Gebühren rückzuerstatten, heisst es da.

Nun ja, da gibt es soviele Fehler, dass man diese Geschichte als verspäteten Aprilscherz durchgehen lassen könnte...wenn da nicht ein übler Hintergedanke eine Rolle spielen würde: man möchte die 'technischen Daten' des veräppelten Users, z.B. seine Kontonummer.

Einzig amüsant ist vielleicht, dass die GEZ mittlerweile kaum mit dem Dementieren nachkommt und ihr Postfach tagtäglich überquillt mit Fragen zu diesem Thema Wink