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Datenschutz und Datensammler - Matthias M - 11.06.2018 Moin, moin, glücklicherweise betrifft ja manches nicht unser Forum. Aber der eine oder andere Mitlesen ist vielleicht selber Betreiber eines Forums bei sozialen Netzwerken oder hat auf seiner Homepage zumindesten den Analyse-Dienst eines Datenverwerters verlikt. Jener sollte sich nun darüber klar werden, dass der EuGH in der letzten Woche die Haftungsfrage massiv geändert hat: https://meedia.de/2018/06/05/quo-vadis-facebook-jura-professorin-erklaert-die-dramatischen-folgen-des-eugh-urteils-fuer-netzwerk-und-nutzer/ https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-EuGH-Urteil-Noch-kein-Grund-Facebook-Seiten-zu-schliessen-4069690.html?seite=all Das meint: Der Betreiber einer Seite, die heute bei einem sozialen Netzwerk gehostet wird, ist ab sofort für die ggf. Mängel im Datenschutz seines "Providers" mit haftbar. Bis in die letzte Woche hinein klang das noch anders, wurde Betreibern von privaten und geschäftlichen Seiten und Shops geradezu empfohlen, sich lieber bei sozialen Netzwerken hosten zu lassen. Und: es ist absehbar, dass in Kürze die Rechtsprechung dahingehend erweitert werden wird, dass nicht nur das Hosten bei solchen Netzwerken die Mithaftung begründet, sondern auch schon die Einbindung eines Daten-Analyse-Tools. Wer nun glaubt, das Urteil beträfe nur Facebook, der irrt. Es ist ebenso auf alle anderen Netzwerke anwendbar. Wichtig: Es reicht nicht, den Besucher der Seite aufzuklären, dass er gerade abgehört wird. Die Aufklärung nach der DSGVO muss VOR dem Besuch, d.h. vor dem Beginn der Datensammlung erfolgen! Wird Zeit, oder? "Freiheit", auch im Internet, ist halt nicht nur die Freiheit andere zu beklauen ... Tschüß, Matthias |