Tonbandforum

Normale Version: Fehlende Herstellerangaben
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Immer öfter halte ich Geräte fernöstlicher Herkunft in der Hand und finde weder auf dem Gerät, noch auf seiner Verpackung, der Anleitung oder irgendwo auf der beigefügten CD einen Hinweis auf den Hersteller.

In allen Fällen habe ich auch fleissig gegoogelt und jedes mal ohne eine Hersteller-HP zu finden. Derartige Ware gibt es mittlerweile in jedem Technik-laden und überal im Internet.

Ich vermute, dass hier entweder Etikettenschwindel betrieben werden soll, d.h. ein reiner Versender gibt bei einem Chinesen ein Gerät in Auftrag, hat keinen eigenen Markennamen, will sich aber dennoch irgendwie mit einer Marke identifizieren oder man will schlicht die Garantieabwicklung behindern bzw. in eigene Kanäle bringen.

Frage: ist es überhaupt erlaubt, Geräte ohne Herstellernachweis in DE zu verkaufen?
Zitat:highlander postete
Immer öfter halte ich Geräte fernöstlicher Herkunft in der Hand und finde weder auf dem Gerät, noch auf seiner Verpackung, der Anleitung oder irgendwo auf der beigefügten CD einen Hinweis auf den Hersteller.
Wenn es wirklich um den Hersteller geht, dann ist das doch nichts neues. Bei Geräten von Handelsmarken wurden immer schon in den seltensten Fällen Angaben zum Hersteller von Geräten gemacht.

Oder meinst Du, daß überhaupt gar kein Firmenname auftaucht, also auch nicht der der Vetriebsfirma, des Importeurs oder sonst irgendwas?

Zitat:Frage: ist es überhaupt erlaubt, Geräte ohne Herstellernachweis in DE zu verkaufen?
Welches Gesetz hierzulande sollte das verbieten? Gewährleistungsansprüche hat der Verbraucher doch immer gegenüber dem Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat.
Es gibt lediglich einen Markennamen, keine Adresse, kein Webauftritt, niemand wills gewesen sein...

Wenn dieses Gerät wie so viele chinesische Elektrogeräte einen erheblichen Serienfehler aufweist, wer ist dann für Schäden haftbar? Für die Ermittlungsbehörden wird es schwer, die müssen sich vom Händler zum Großhändler durchschlagen und von dort zum Importeur und wers dann in China war, weiß dort niemand...

Btw.: ich habe gerade eine neue Deckenlampe installieren wollen. Sie enthielt eine Lüsterklemme. Ich schraube und schraube und es tut sich nichts, bis ich feststelle, dass 2 Schrauben in der Klemme nur einen 'Flügel' haben und alle anderen derart große Schlitze, dass hier kein Schraubenzieher passt...
Zitat:highlander postete
Es gibt lediglich einen Markennamen, keine Adresse, kein Webauftritt, niemand wills gewesen sein...
Auch das ist ja eigentlich nicht neu. Auf No-Name-Audiokassetten aus den 70ern und 80ern steht z.B. oft auch nur ein Markenname, aber keine Adresse.

Zitat:Wenn dieses Gerät wie so viele chinesische Elektrogeräte einen erheblichen Serienfehler aufweist, wer ist dann für Schäden haftbar?
Gegenüber dem Verbraucher? Der Händler, der es verkauft hat! Der darf sich dann mit seinen Ansprüchen wiederum an seinen Lieferanten wenden.

Oder meinst Du Folgeschäden an anderen Gegenständen oder gar an Leib und Leben des Benutzers?
@Interessierte....


...das sieht man auf Lebensmittel und Haushaltswaren-Packungen bei den
Discountern auch zunehmend - da steht auch nur noch: "Produziert
für xxxx-Vertriebs GmbH" oder "Produziert für yyyy-Stiftung" u.dgl.
mehr.
Hier geht es wohl in erster Linie darum, den Endverbraucher erst einmal
etwas auf Distanz zu halten, im Falle des Falles Image-Schäden zu
minimieren und den direkten Zusammenhang zu einem bestimmten
Hersteller etwas zu verschleiern.
Die Handelsketten wissen sehr wohl, woher das Zeug tatsächlich kommt.
Garantie- und Gewährleistungsansprüche gehen dann immer über
die Handelskette und werden dann weitergereicht - da hat sich
eigentl. auch nichts dran geändert gegenüber früheren Regelungen.

Das defekte Auto wird beim Händler abgegeben - nicht beim
Werk. Das Gleiche gilt für´s kaputte Radio oder die ranzige Butter.

Wenn´s Schäden an Leib und Leben gibt, werden die Karten schon
aufgedeckt - da sorgt dann schon die Staatsanwaltschaft für.

Wirklich neu ist das in der Audio-Industrie aber nicht - bedenkt,
wie viele Tapedecks bei Sanyo unter anderer "Flagge" das Werk
verlassen haben - drauf geschrieben haben die das auch nicht, oder?

Gruss
Soweit ich weiss, haben wir in Deutschland doch für alles eine Behörde. Was auf dem deutschen Markt verkauft werden will, muss der VDE-Norm entsprechen oder was auch immer. Wenn nun aber diese Geräte keiner Norm gereichen, sondern einfach nur gefährlich sind, müsste sich eine Behörde einschalten...theoretisch. Aber an wen soll sie sich wenden? eBay? Megamarkt? Saturn? ...?

Oder ich drücke mich mal anders aus: ich produziere bewußt lebensgefährliche Waren zu Dumpingpreisen. Äußerlich sehen sie gut aus, entsprechen dem Zeitgeist und werden ob ihres Preise von den Händlern gern ins Sortiment genommen. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich so ein Versteckspiel machen dürfte...
Zitat:highlander postete
... Aber an wen soll sie sich wenden? eBay? Megamarkt? Saturn? ...?

...
Ganz genau an die - die haben das Teil näml. in Umlauf gebracht.
Und werden bei Behördenkontakt schon im Eigeninteresse schnell
an den Hersteller treten, bzw. diesen offen legen, damit das Problem
weiter gereicht wird.

Gruss
´
Wenn Geräte offensichtliche oder vermutete Sicherheitsmängel haben ist m. W. die Gewerbeaufsicht zuständig. Die gehen auf Anzeige der Sache nach und sorgen bei tatsächlichen Mängeln für einen Verkaufsstop.

So wurden im letzten Jahr vor Weihnachten massenhaft Lichterketten u. ä. aus dem Verkehr gezogen - auch bei namhaften Kaufhäusern und Baumärkten.