Tonbandforum

Normale Version: Erfahrungen mit SKL (Glöckle)
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Also heute ist mir was passiert das glaubt man einfach nicht.
Auf dem Heimweg wollte ich Geld abheben und habe gleichzetig noch meine Kontoauszüge geholt.
Da sitz ich dann also im Auto und überfliege den Ausdruck als mir ein Posten auffällt der mir komisch vorkommt. Eine Firma Glöckle hat 39,45 EUR abgebucht als "Spieleinsatz Juli 07". Häh?!?
Zuhause angekommen gebe ich "Glöckle" in google ein und lande dann auf der Seite der Firma Glöckle, staatliche Lotterieeinnahme SKL.
Ich habe noch NIE Lotto gespielt aber die Buchen da was ab, ja wie jetzt?
Also hab ich da mal angerufen. Laut der Dame am Telefon hätte ich mich im März telefonisch angemeldet und ein Abo abgeschlossen. Und ich habe doch die Unterlagen erhalten, blablabla...
Ich habe der Dame dann erstmal klar gemacht, dass ich KEIN Abo abgeschlossen habe und es erstaunlich finde, dass sie so mir-nichts-dir-nichts von meinem Konto abbuchen. Wo sie denn bitte meine Unterschrift für die Einzugsermächtigung her hätte wollte ich wissen.
O-Ton Hotline: "Eine Unterschrift ist für eine Einzugsermächtigung nicht nötig. Mein Einverständnis am Telefon reicht aus." Ja, wo samma denn?
Da könnte ja jeder kommen und nach Lust und Laune Einzugsermächtigungen erteilen - füt fremde Konten.
Da sagt die Dame allen ernstes zu mir: "Aber ausser Ihnen kennt doch niemand Ihre Kontodaten." Wie bitte? Jedes Versandhaus verfügt über tausende Kontodaten!

Ich habe mich dann mit Ihrem Vorgesetzten verbinden lassen und diesem Herren mal ganz gehörig die Meinung gegeigt. Von Einsicht keine Spur.
Das Abo habe ich selbstverständlich gekündigt (Witzig: Ich habe NIE ein Abo abgeschlossen!) und das Geld wird morgen bei der Bank zurückgefordert.
Eigentlich sollte man die Verklagen...

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man ohne irgendwelchen Schriftverkehr so einfach eine Einzugsermächtigung ausstellen kann, mal sehen was mir meine Hausbank dazu morgen erzählen kann...

So das musste ich loswerden.
WAHNSINN!!!
´
Von solchen Aktionen habe ich schon gehört; allerdings bei Telefon / Internetanbietern. Geh am Besten auf dem Rückweg von der Bank bei der Verbraucherberatung vorbei.
Zitat:David77 postete

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man ohne irgendwelchen Schriftverkehr so einfach eine Einzugsermächtigung ausstellen kann, mal sehen was mir meine Hausbank dazu morgen erzählen kann...


WAHNSINN!!!
Das ist wirklich ein Hammer, jedoch muss ich Dir aus eigener praktizierter Erfahrung sagen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung ohne Unterschrift, z.B. über Internet am PC eine gängige Praxis ist.
Es werden dann lediglich Kontonummer, BLZ und Kontoinhaber erfragt!

Ich kann mir jedoch denken, dass das nicht ausreichend für einen Vertragsabschluss ist, so dass Du wenn nichts von Dir unterschrieben, auch keine Vertrag mit oben genanntem Glücksspielhaus hast.

Den von Dir erteilten Auftrag an Deiner Bank der Rückbuchung sollte in diesem Falle kein Problem sein.
Zitat:Gyrator postete
Ich kann mir jedoch denken, dass das nicht ausreichend für einen Vertragsabschluss ist, so dass Du wenn nichts von Dir unterschrieben, auch keine Vertrag mit oben genanntem Glücksspielhaus hast.
So sicher wäre ich mir da nicht. M.W. nutzt so eine "Lücke" auch ein Kabel-TV Betreiber. Hier werden auch Verträge übers Telefon abgeschlossen, die natürlich dann Laufzeiten von 24 Monaten haben. Ist man hier nicht achtsam, hat man gleich einen 2 Jahres Vertrag am Hals.
Natürlich gehört zu einem Vertragsabschluss nicht zwingend ein schriftliches Vertragswerk mit Unterschrift. Ein Vertragsabschluss sollte jedoch belegbar den betreffenden Personen zuordbar sein. Ein Anruf aus einer Telefonzelle z.B. halte ich aus Laiensicht nicht für ausreichend, jedoch der Anruf vom Telefonanschluss des Betreffenden wäre zumindest rückverfolgbar.
So, ich war gerade bei der Bank und wollte die Abbuchung zurückholen lassen.
Das war aber gar nicht mehr nötig, da die Bank das schon automatisch gemacht hatte, da für die Abbuchung keine Berechtigung bestand. Es gibt eben schlicht und ergreifend keine Einzugsermächtigung mit meiner Unterschrift drauf. Ein Brief der mich darauf hinweisen sollte war schon fertig im Kuvert auf dem Schreibtisch meines Kundenbetreuers.

Ach ja, telefonisch ein Einverständnis zu einer Einzugsermächtigung zu geben ist, laut Bank, nicht möglich. Es ist dann auch ein entsprechender Schriftverkehr nötig.
Ausnahme: Internet. Dort wäre sowas auch per klick möglich, ohne Unterschrift.

David
Unlängst hat ein Leser in der c't empfohlen, in solchen Fällen (jedenfalls wenn die Gegenseite sich hartleibig zeigt) Anzeige wegen Urkundenfälschung und Betrug zu erstatten. Sollte man mal prüfen.
Wenn es eine telefonische Zustimmung gegeben haben sollen täte (dreifacher Konjunktiv!), müsste eigentlich auch ein Mitschnitt vorhanden sein. Und wenn der gegen den Willen des Betroffenen ... aber hier sind jetzt Rechtsanwälte gefragt.

David: Gratulation zum aufwandsfreien Ausgang der Geschichte.

F.E.

Matze

Zitat:The_Wayne postete Ist man hier nicht achtsam, hat man gleich einen 2 Jahres Vertrag am Hals.
Gilt da nicht das Fernabsatzgesetz? Vonwegen 14 Tage Wiederrufsrecht und so.