24.08.2006, 07:24
24.08.2006, 08:11
Zitat:Zitat aus dem von analogi67 verlinkten ArtikelEs wird explizit auf die Foren des Heise-Verlages hingewiesen. Was ist mit solchen Foren wie dem unseren, die rein privat organisiert sind und bei denen kein Verlag bzw. Mediendienst dahinter steckt?
(...) handelt es sich bei den Foren des Verlags um einen Mediendienst, für den grundsätzlich eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) gilt.
Zitat:Zitat aus dem von analogi67 verlinkten ArtikelWas für formalen und inhaltlichen Anforderungen bestehen an den Hinweis? Einfache Beschwerde des Geschädigten? Oder konkreter Hinweis auf eine Rechtsverletzung?
(...) muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.WasWas
Hans
24.08.2006, 12:34
Zitat:Michael Franz posteteDa wird es wohl bei weitem großzügiger gesehen. Das hat die Vorsitzende Richterin wohl auch in der Verhandlung durchblicken lassen. Übrigens ist der Begriff "Mediendienst" nicht gleichbedeutend mit einem kommerziellen Angebot.
Es wird explizit auf die Foren des Heise-Verlages hingewiesen. Was ist mit solchen Foren wie dem unseren, die rein privat organisiert sind und bei denen kein Verlag bzw. Mediendienst dahinter steckt?
Zitat:Was für formalen und inhaltlichen Anforderungen bestehen an den Hinweis? Einfache Beschwerde des Geschädigten? Oder konkreter Hinweis auf eine Rechtsverletzung?Eine Beschwerde wird wohl auf die konkrete Rechtsverletzung eingehen müssen, wenn sie nicht ganz allgemein und damit unspezifisch sein soll. Dabei muß der Beschwerdeführer sicher keine Paragraphen aufzählen, aber er muß beispielsweise hinreichend genau monieren, daß er durch eine bestimmte, konkret benannte Formulierung beleidigt worden ist oder dergleichen.
Gruß, Hans
28.08.2006, 16:36
Das OLG Hamburg hat seine Urteilsbegründung vorgelegt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77377
Zu der Frage, ob es auf Foren wie dieses hier übertragbar ist, dürfte vor allem der zweitletzte Abschnitt interessant sein.
Zu der Frage, ob es auf Foren wie dieses hier übertragbar ist, dürfte vor allem der zweitletzte Abschnitt interessant sein.