Ich war letzte Tage beim TÜV mit meiner Honda VTR 1000 F, BJ. 1999
Da sie vor 2000 gebaut wurde und somit keine EU Zulassung besitzt, sondern eine deutsche ABE nach StVZO gibt es nun Probleme.
Die Kundigen unter euch werden schon ahnen worum es geht, nämlich das Thema Bereifung.
Da hat sich der deutsche Gesetzgeber was ganz tolles ausgedacht.
In den Fahrzeugpapieren ist eine Reifenherstellerbindung eingetragen. Es dürfen ursprünglich nur 2 bestimmte Reifentypen gefahren werden, die es ja auf Grund des Alters längst nicht mehr zu kaufen gibt.
Da das Problem ja nicht neu ist, durfte man jahrelang auch andere Reifen der selben Größe aufziehen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigug des Reifenherstellers mitführen. (siehe Anhang)
Dann war die Sache geritzt. Weder beim TÜV, noch bei einer Kontrolle gab es irgendwelche Probleme.
(Aktuell sind bei mir Metzler Sportec M3 aufgezogen)
Nun hat man dies aber per 01.01.2025 gekippt und bei Motorrädern, die keine EU Zulassung haben (i.d.R. < Bj. 2000), muß der entsprechende Reifen nun in die Papiere eingetragen werden.
Erstens ist dies mit hohen Kosten und jede Menge Rennerei verbunden und zweitens geht es spätestens dann wieder von vorne los, sobald der jeweilige Reifen nicht mehr produziert wird.
Und das geht bei Mopedreifen sehr schnell.
So ein Bullshit! Das Thema geht auch momentan in allen Motorradzeitschriften steil.
Der Knaller dabei ist, daß meine Honda im Jahr 2000 und danach völlig unverändert weitergebaut wurde und dann aber eine EU Zulassung besaß, so daß diese Regeln für die neueren Baujahre nicht gelten.
(EU Recht steht hier über deutschem Recht)
Wer denkt sich denn so einen verkorksten Mist aus? Vermutich irgendeiner unserer fähigen CSU Verkehrsminister der Vergangenheit.
Wieso schreibe ich das ?
Ich habe nun gelesen, daß man sich die völlig bescheuerte Reifenbindung auch komplett austragen lassen kann und das Thema dann durch ist.
Wer hat Erfahrungen damit und kommt aus NRW?
Zu welcher Prüfstelle soll ich fahren? TÜV Nord, TÜV Rheinland, Dekra ?
Ach ja, der TÜV Prüfer, der mich auf dieses Thema hingewiesen hat, hat auf meine Frage, was ich denn nun machen soll, geantwortet:
"Hab ich nicht gesehen"
Somit habe ich jetzt zwar wieder 2 Jahre TÜV, bin aber strenggenommen illegal, weil ohne Betriebserlaubnis, unterwegs.
Zur legalen Leovince Auspuffanlage (mit E-Nummer) kam nur der Kommentar: "Ganz schön laut"

Hi Jan,
ich kann Dir zum eigentlichen Thema nicht viel sagen, aber vlt bzgl. Prüforganisation.
Das ganze Thema Reifenbindung bei Motorrädern habe ich bislang immer so umgangen, daß ich mir schlicht nur Fahrzeuge gekauft habe, bei denen eben von vornherein nix einhgetragen war außer der Reifendimension. Bin da aber auch flexibel was das Modell angeht.
Nun zur Prüforga:
Ich hatte ähnliche Probleme bei einem Vollgutachten auf Grund Einführung eines Pajero I nach D mit anschließendem H-Gutachten.
Da war ich zunächst beim TÜV Süd, der Zicken gemacht hat ohne Ende.
Später hatte ich das in meiner Werkstatt erwähnt, die mit einem freien Prüfer zusammenarbeitet.
Mit dem hatte ich dann einen Termin und die jeweiligen Bemängelungen (es ging da z.B. um die Verwendung von Nissan Off-Roader Felgen anstatt der originalen Pajero Felgen + einiger Formalien) durchgesprochen. Der hatte mir dann erklärt, welche Belege (da waren Kopien von Wikipedia und anderen Internetquellen ausreichend) ich besorgen sollte und hat das dann fertig gemacht.
Evtl. kannst Du einen ähnlichen Kontakt herstellen über Deine Motorrad oder Kfz Werkstatt.
Die freien Prüfer (die halt selbsständig sind, aber dennoch einer der Prüforganisationen angehören) scheinen wohl weniger bürokratisch unterwegs zu sein, weil die brauchen den Kunden ja auch.
Mein Tip: Suche einen Tüv der da drauf sch---t. Das ist doch nicht mehr normal in dieser Irrenanstalt.
Ich habe eine Yamaha Virago XV535, BJ 1992. Seit 1998 bin ich damit unterwegs.
In meinem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1, wie das heute heißt) hab ich unter Ziffer 22 folgendes zu den Reifen stehen:
Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten
Bisher waren meine Reifen immer noch lieferbar, ich hatte auch immer die gleichen genommen. Von daher hatte ich noch nie irgendwelche Anfragen bei der Hauptuntersuchung, bin aber auch fast nie zum TÜV gegangen, sondern bin immer bei KÜS.
Bin letztes Jahr auch problemlos durchgekommen. Wohne übrigens in Schleswig-Holstein...
Volker
(21.05.2025, 14:02)bb_magnetophon schrieb: [ -> ]Mein Tip: Suche einen Tüv der da drauf sch---t. Das ist doch nicht mehr normal in dieser Irrenanstalt.
Zum Glück war mein TÜV Prüfer ja so gnädig. Aber für die Zukunft möchte ich Sicherheit und Ruhe haben.
(21.05.2025, 14:12)Perry Dhalgren schrieb: [ -> ]Ich habe eine Yamaha Virago XV535, BJ 1992. Seit 1998 bin ich damit unterwegs.
In meinem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1, wie das heute heißt) hab ich unter Ziffer 22 folgendes zu den Reifen stehen:
Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten
Bisher waren meine Reifen immer noch lieferbar, ich hatte auch immer die gleichen genommen. Von daher hatte ich noch nie irgendwelche Anfragen bei der Hauptuntersuchung, bin aber auch fast nie zum TÜV gegangen, sondern bin immer bei KÜS.
Bin letztes Jahr auch problemlos durchgekommen. Wohne übrigens in Schleswig-Holstein...
Volker
Hallo Volker,
Du willst mir doch nicht im Ernst erzählen, daß exakt der Reifen, welcher 1992 für eine Virago vorgeschrieben war, heute noch lieferbar ist.
Das halte ich für ein Gerücht.
Höchstens ein Nachfolgetyp des Herstellers.
In den neueren Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht die Reifenbindung übrigens immer nur genauso formuliert drin. "
Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
(Ich habe noch einen alten KFZ-Schein, da das Motorrad seit 1999 durchgehend auf meinen Namen angemeldet ist. Dort sind die Fabrikate schwarz auf weiß aufgeführt.)
Schau mal in deinen originalen KFZ Brief, falls der noch verfügbar ist. Dort steht es auf jeden Fall auch ausführlich drin.
Das heißt für dich aber im Klartext, daß du definitiv eine Reifenfabrikatsbindung hast, die dann nur noch aus der ABE (Betriebserlaubnis), welche dem TÜV vorliegt, ersichtlich ist.
Bis zum 31.12.2024 war das auch alles kein Problem und völlig legal einen anderen Reifen mit den selben Dimensionen zu fahren. (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitführen)
Wieso wird eine Regelung, die über 25 Jahre wunderbar funktioniert hat, plötzlich gekippt und durch so einen bürokratischen Schwachsinn ersetzt?
Beim nächsten TÜV stell dich mal ggf. auf Ärger ein.
Der Vorteil an der Formulierung in den neueren Zulassungspapieren ist zumindest der, daß die Rennleitung nicht mal eben so auf einen Blick feststellen kann, welche Reifen denn in der ABE aufgeführt sind.
Auch ist es dem TÜV Prüfer ggf. zuviel Arbeit, die ABE rauszukramen und zu schauen, welche Reifenfabrikatsbindung denn die Virago hat.
Ich habe auch schon überlegt mein Motorrad kurz abzumelden und wieder anzumelden, dann gibts neue Papiere und dann steht bei mir auch nur noch dieser Satz drin.
Am liebsten wäre mir aber eine komplette Entfernung dieses hirnverbrannten Schwachsinns, was ja laut meiner Recherche bei einem gutgewillten Prüfer machbar sein soll.
Gruß, Jan
Zitat:Du willst mir doch nicht im Ernst erzählen, daß exakt der Reifen, welcher 1992 für eine Virago vorgeschrieben war, noch lieferbar ist.
Sicher bin ich mir nicht, da ich immer beim Reifenhändler einfach gesagt hatte, ich möchte den gleichen haben. Darauf geachtet hatte ich wirklich bisher nicht. Da ich auch recht wenig mit dem Motorrad fahre (ist meistens immer nur als Reservefahrzeug benutzt worden), komme ich nur auf ein paar hundert bis tausend KM im Jahr.
Bei mir sind die Reifen meist nicht abgefahren, sondern bekommen Risse aufgrund des Alters. Dann muss ich die austauschen.
Zitat:In den neueren Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht die Reifenbindung übrigens immer nur genauso formuliert drin.
Auch korrekt, ich hatte vergessen, das ich 2014 beim Umzug neue Papiere bekommen habe. Auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht über die Reifen nichts mehr drin. Dadurch ist mir auch wohl die Info verloren gegangen.
Zitat:Beim nächsten TÜV stell dich mal ggf. auf Ärger ein.
Shyce... als ob man nicht schon genug Probleme im Leben hätte....
Volker
Anstatt die wahren Probleme dieses Landes anzugehen, wie Wohnungsnot, marode Schulen, usw.,
denkt man sich aus Langeweile und völlig ohne Not mal eben so einen komplett hirnverbrannten Blödsinn aus.
Das schafft ja nichtmal die EU.
Aber um nicht vom Thema abzukommen:
Wer hat sich die Reifenbindung bereits komplett austragen lassen?
Und wenn ja, welche Vorgehensweise wurde angewendet?
Gruß, Jan
Ich fahre (u.a.) eine Honda CB 900 F Bol d'Or von 1982.
Dort standen im originalen Fahrzeugschein, als ich sie 2002 kaufte, exakt 2 Reifenpaarungen drin, die es schon damals nicht mehr gab.
Und genau deshalb wurde das bei der Umschreibung auf mich einfach ersatzlos gestrichen.
Kommentar: "Jeder heute erhältliche, passende Reifen ist besser als das Material von 1982."
Damit hatte ich in den bisherigen 23 Jahren noch nie Probleme, für alle aktuellen Reifen gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die ich mitführe.
Die hat sich aber noch nie jemand angesehen.

Meine Suzuki VZ800 Marauder ist EZ 03/1998. Seit April 2015 in meinem Besitz.
Bisher habe ich 2 mal neue Reifen aufziehen lassen und immer die Größe,
die im Schein steht.
Auch bei mir steht die Reifenfabrikatsbindung drin, aber keine vorgeschriebene Marke.
Ebenso im originalen Fahrzeugbrief ist nur die vorgeschriebene Größe angegeben.
Bei der letzten HU im Juni 2024 hat mir der TÜV-Prüfer lediglich empfohlen, demnächst
neue Reifen aufzuziehen. Aber wegen der Abnutzung! Jetzt hab ich wieder die gleichen
drauf wie schon seit 2015 und bisher hat das keinen interessiert, geschweige denn, dass
einer die (nicht vorhandene) ABE sehen wollte. Nur die für die Auspuffanlage und das
Windshield!
Aber wenn das erst seit 1.1.2025 gilt, bin ich mal auf die nächste HU gespannt
Gruß
Hörbie
[
attachment=81042]
Ich würde mich mal in einem Motorrad-Forum umhören. Bandmaschinen benötigen ja keinen TÜV. Meiner Einschätzung nach, wirst du um eine Einzelabnahme nicht herumkommen. Evtl. gibt es da aber schon fertige Gutachten, die man vorlegen kann. Frag doch mal beim Händler deines Vertrauens nach.
Hab das Thema gestern auch mal ein wenig recherchiert, mir scheint daß das mit der Austragung uU gar kein so'n Act ist.
Ich würde da - wie schon gesagt - einfach mal am "TÜV Tag" in einer Werkstatt (kann ja auch Kfz sein) vorbei schauen und mal mit dem TÜV'er reden.
Ich fahre zB ein S-Pedelec, welches ja auch zulassungstechnisch ein Kleinkraftrad ist. Da wollte ich breitere Reifen drauf machen.
Die Zulassungstelle wollte dazu eine Bestätigung einer Prüf-Orga, daß das ok sei.
Der TÜVer hat mir dann eine Bescheinigung geschrieben, die hab ich der Zulassungstelle vorgelegt und die haben die Eintragung gemacht.
Alles absolut gar kein Problem.
Ich könnte mr vorstellen, daß diese Austragungen ähnlich easy laufen.
Der Hintergrund der Gesetzesänderung ist ja, daß man das gleiche Prozdere will, wie bei Autos.
Dh einfach nur eine zugelassene Reifengröße und du kannst irgendeine Marke aufziehen.
Es soll ja sogar Mischbereifung möglich sein - das ist ja sogar Klasse, dann muß man nicht immer den Vorderreifen mit wechseln wenn nur der hintere runter ist.
Also nicht verzagen, einfach mal probieren mit der Austragung.
(21.05.2025, 21:06)djhoerbie schrieb: [ -> ]Meine Suzuki VZ800 Marauder ist EZ 03/1998. Seit April 2015 in meinem Besitz.
Bisher habe ich 2 mal neue Reifen aufziehen lassen und immer die Größe,
die im Schein steht.
Auch bei mir steht die Reifenfabrikatsbindung drin, aber keine vorgeschriebene Marke.
Ebenso im originalen Fahrzeugbrief ist nur die vorgeschriebene Größe angegeben.
Bei der letzten HU im Juni 2024 hat mir der TÜV-Prüfer lediglich empfohlen, demnächst
neue Reifen aufzuziehen. Aber wegen der Abnutzung! Jetzt hab ich wieder die gleichen
drauf wie schon seit 2015 und bisher hat das keinen interessiert, geschweige denn, dass
einer die (nicht vorhandene) ABE sehen wollte. Nur die für die Auspuffanlage und das
Windshield!
Aber wenn das erst seit 1.1.2025 gilt, bin ich mal auf die nächste HU gespannt 
Gruß
Hörbie
Hallo Hörbie,
bei dir gilt genau das, was ich weiter oben bereits zu Volker geschrieben habe.
Du hast
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" in den Papieren stehen.
Also gibt es eine Herstellerbindung, die man aber nur in den ABE Papieren einsehen kann und das könnte dem TÜV Prüfer zu lästig sein.
Bei mir ist halt die Besonderheit, daß ich keine "Zulassungsbescheinigung Teil I" besitze, sondern noch den ersten "Fahrzeugschein" von 1999 habe,
und da stehen die Reifen im Klartext drin. So hat der Prüfer und ggf. auch die Rennleitung leichtes Spiel.
Im allerersten "Fahrzeugbrief" (nicht Zulassungsbescheinigung Teil II !) von 1998 müßte das bei dir auch der Fall sein, vermutlich besitzt du ihn nicht mehr oder hast ihn nie besessen.
Strenggenommen mußt du aber trotzdem ab 01.01.2025 jeden Reifen, der nicht in der ABE aufgeführt ist, eintragen lassen.
Oder eben den Satz
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" durch
"Herstellerbescheinigung der Reifenkombination ist mitzuführen"
ersetzen lassen, so wie es hier ausführlich anhand einer 99er VTR erklärt wird.
https://www.motorradonline.de/zubehoer/w...torraeder/
Wo mir echt die Hutschnur hochgeht, ist die Tatsache, daß das alles bei Motorrädern mit EU Typgenehmigung keine Rolle mehr spielt.
Wo ist bitte der technische Unterschied, der den Bullshit rechtfertigen würde? (Es gibt keinen!)
Ich bin mal gespannt, wie sich das entwickelt....
Vielleicht hällst Du uns auf dem Laufenden wie das in Deinem Falle weitergeht ?
Ist ja sicher für viele Motorradfahrer - auch hier im Forum - interessant.
Ja, werde ich...
Ich werde mal in den nächsten Tagen alle Optionen durchprobieren.
TÜV, KÜS, GTÜ, DEKRA
irgendeiner wird mir das schon umtragen.
Ich denke, die Umtragung macht nicht die Prüforganisation sondern die Zulassungsstelle.
Die Prüforganisation bescheinigt, daß die eingetragene Reifengröße(n) technisch ok sind.
Da kommt mir gerade:
Wenn die Reifengröße eh schon im Schein steht, dann trägt die Zulassungsstelle mit dem Hinweis auf das neue Gesetz den Zusatz "Reifenfabrikatsbindung ... bla bla" evtl sogar ohne ein Zutun einer Prüforganisation aus. Wäre auch einen Verusch wert.
Abgesehen vom Reifenthema, zu dem ich mangels Bike nix beitragen kann, gefällt mir dem auf dem Bild im Hintergrund parkende Golf

Erst TÜV, dann Zulassungstelle. Voll die Rennerei...
(22.05.2025, 14:02)Baruse schrieb: [ -> ]Abgesehen vom Reifenthema, zu dem ich mangels Bike nix beitragen kann, gefällt mir dem auf dem Bild im Hintergrund parkende Golf 
Ja, das ist einer meiner Oldies.
Golf II GTI 16V, Bj. 88
"KR" Motor ohne Kat. (139 PS)
Das war ein Testwagen von VW, den mein Vater von Dr. Werner P. Schmidt, einem ehemaligen VW Vorstandsmitlglied erworben hat.
quasi Vollausstattung. Das Werk hat da alles reingestopft was ging.
ABS
Servolenkung
Klimaanlage
Teil-Ledersitze (gibt es so kein zweites Mal)
Elektrische Spiegel
4 el. Fensterheber
Zentralverriegelung
BBS Alufelgen
Scheinwerferreinigungsanlage
Delta Radio
Aktivboxen
usw...
Alles original ab Werk. Kein Stück verbastelt oder durch Heizer kaputtgetunt.
(22.05.2025, 14:09)janbunke schrieb: [ -> ] (22.05.2025, 14:02)Baruse schrieb: [ -> ]Abgesehen vom Reifenthema, zu dem ich mangels Bike nix beitragen kann, gefällt mir dem auf dem Bild im Hintergrund parkende Golf 
Ja, das ist einer meiner Oldies.
Golf II GTI 16V, Bj. 88
"KR" Motor ohne Kat. (139 PS)
Das war ein Testwagen von VW, den mein Vater von Dr. Werner P. Schmidt, einem ehemaligen VW Vorstandsmitlglied erworben hat.
quasi Vollausstattung. Das Werk hat da alles reingestopft was ging.
ABS
Servolenkung
Klimaanlage
Teil-Ledersitze (gibt es so kein zweites Mal)
Elektrische Spiegel
BBS Alufelgen
Scheinwerferreinigungsanlage
Delta Radio
Aktivboxen
usw...
Alles original ab Werk. Kein Stück verbastelt oder durch Heizer kaputtgetunt.
Ein Traum und heutzutage nahezu unbezahlbar.
Ich hatte einen PL - mit KAT, 129PS
Wenn ich geahnt hätte daß mein Sohnemann voll auf die alten Kisten abfährt, hätte ich ihn damals wohl nicht zugunsten einer Familienkutsche verkauft.
Sorry für OT!
und er läuft und läuft und läuft... (210 TKm)
Golf II halt.
Ich habe zwei FJ 1200 Bj.92
Bei uns im FJ Forum haben alle die Reifenbindung ausgetragen, ich schon über 15 Jahre.
Und wie lief die Austragung ab?
bekanntes Problem.
Es gibt bei youtube ein Video vom TÜV Süd wo der nette Mann klar sagt das man das austragen lassen kann. Ob der entsprechende Prüfer das dann auch macht, ist ein anderes Thema. Aktuell steht bei meiner R1100Gs nichts drin da bei der Drosselung auf 48Ps der berühmte Satz mit gemäß Betribserlaubniss nicht eingetragen worden ist. Wenn die Drossel dieses Jahr wieder raus kommt dann muss ich aufpassen das die da das nicht doch wieder eintragen. Ich habe aber bei meiner 2015 Kawasaki die entgegen der COC Papier eintegtragene Reifenbindung austragen lassen. Diese ist zwar nicht mehr gültig, aber im Zweifel hast du erst ein mal Ärger mit der Rennleitung. Das ist übrigens das größte Problem bei der Sache. Wenn man bei einer Kontrole an den falschen kommt, dann darfst du laufen. Dann nützt dir auch der neue TÜV nichts.
Auch hier die Frage, wie genau bist du mit der Austragung vorgegangen?
Ich bin zum Prüfer meines Vertrauens gegangen und habe ihn gefragt ob er die Reifenbindung austrägt. Klar können wir machen war die Antwort.
(22.05.2025, 21:18)beko schrieb: [ -> ]Ich habe aber bei meiner 2015 Kawasaki die entgegen der COC Papier eintegtragene Reifenbindung austragen lassen. Diese ist zwar nicht mehr gültig, aber im Zweifel hast du erst ein mal Ärger mit der Rennleitung. Das ist übrigens das größte Problem bei der Sache. Wenn man bei einer Kontrole an den falschen kommt, dann darfst du laufen. Dann nützt dir auch der neue TÜV nichts.
Also mit der Rennleitung hatte ich noch nie Probleme. Die interessieren sich hier höchstens für extrem laute Auspuffanlagen und das Reifenprofil sollte noch ausreichend sein.
Ich bin während meiner ganzen Motorradkarriere noch nicht ein einziges Mal nur so angehalten worden.
Lediglich einmal bin ich auf der Autobahn, zugegebenermaßen sehr unflätig gefahren und habe rechts mit 250 Sachen einen BMW überholt, der nicht Platz machen wollte.
Leider war kurz dahinter ein Zivilfahrzeug und dann kam Stau. Da hatten sie mich am Wickel.

Ist aber sehr lange her. Das war meine Sturm und Drangzeit.

Heute bin ich ruhiger unterwegs.
Kann ich bestätigen:
Wurde in 10 Jahren 2x mit dem Motorrad angehalten. Die erste Frage war direkt nach Umbauten.
Die sind bei mir aber so, daß noch nicht mal der TÜV gecheckt hat daß da was nicht original ist.
Ansonsten laufen die immer prüfend um das Möp, aber da ist nichts zu finden.
Ich denke die haben da dann ein Auge auf Reifenprofil und irgendwas, was nach Tuning aussieht.
Auspuffgeräusch wird vermutlich schon beim anfahren an die Kontrolle wargenommen.
Da ist bei mir aber alles eh original und das Motorrad ist eh von der leisen Sorte .... mag die Radaukisten selbst nicht.
Ich stehe mit meiner Yamaha xjr 1200 von 1998 gerade vor dem gleichen Thema. Ein Freund von mir ist Gutachter und hat mir empfohlen die Reifenbindung austragen zu lassen. Es erspart einem die Eintragung der neuen Reifen und, falls es in ein paar Jahren den dann eingetragenen Reifen auch nicht mehr gibt, die erneute Eintragung das dann folgenden Reifen.
Mustergutachten oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen, wie in der Vergangenheit, haben keine Gültigkeit mehr. Der Bestandschutz gilt nur solange bis die im letzten Jahr aufgezogenen Reifen runter sind. Danach erlischt die Betriebserlaubnis.
Die Austragung ist nicht nur ein formaler Akt. Es wird irgendetwas bez. Freigängigkeit der Reifen am Motorrad überprüft. Die Kosten für die Austragung sollen bei ca. 180,- EUR liegen. Dazu kommen die neuen Reifen und, da bei mir jetzt fällig, die HU. Da kostet der Spaß am Ende ca. 600,- EUR.
Weiter bin ich aber auch noch nicht. ich versuche gerade erstmal wieder runter zu kommen und kümmere mich dann um passende Reifen.
Ich komme aus Essen, NRW.
Den Schwachkopf, der sich das ausgedacht hat, den sollte man teeren und federn!
Die alte Regelung mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung war doch prima und hat doch gut funktioniert.
(21.05.2025, 10:36)janbunke schrieb: [ -> ]Ach ja, der TÜV Prüfer, der mich auf dieses Thema hingewiesen hat, hat auf meine Frage, was ich denn nun machen soll, geantwortet:
"Hab ich nicht gesehen"
Na denn, ist doch dann alles in bester Ordnung.
Ich hab nix aus- oder eintragen lassen weil das bei uns hier auch keinen interessiert.
Ich seh das nicht so eng.
Gruß
Tommy
(25.05.2025, 20:45)tommywoodstock schrieb: [ -> ] (21.05.2025, 10:36)janbunke schrieb: [ -> ]Ach ja, der TÜV Prüfer, der mich auf dieses Thema hingewiesen hat, hat auf meine Frage, was ich denn nun machen soll, geantwortet:
"Hab ich nicht gesehen"
Na denn, ist doch dann alles in bester Ordnung.
Ich hab nix aus- oder eintragen lassen weil das bei uns hier auch keinen interessiert.
Ich seh das nicht so eng.
Gruß
Tommy
Wie ich oder du das sehen spielt leider keine Rolle.
Entscheidend ist, was TÜV und im Zweifel die Rennleitung dazu sagen.
Diesmal hab ich halt Glück gehabt aber jedesmal zittern müssen?
Dann lieber die Bindung austragen lassen.
Ich werde es in Kürze angehen...