~Hardy
27.09.2011, 08:35
Hier mein persönlicher "Ratgeber":
Man suche sich ein "defektes Gerät seiner Wahl" in der Bucht.
Nach Erhalt desselben muss man sofort beim Verkäufer die Sauberkeit monieren:
" das Gerät ist vollkommen verdreckt und gesundheitsgefährdend. Ich zeige sie beim Gesundheitsamt an".
Wenn das noch nicht reicht, droht man mit einem bekannten Anwalt und der eigenen Rechtsschutzversicherung.
Zwischenzeitlich reklamiert man noch "fehlendes Zubehör und fehlende Teile" und bekrittelt alle Teile als defekt die zuvor als "funktionierend" angeboten wurden.
Der völlig entnervte Verkäufer wendet sich an IBääh und es wird eine Rücknahme vereinbart.
Zwischenzeitlich baut der Käufer alle brauchbaren Teile aus. Schließlich wurde das Gerät ja als "defekt" verkauft. "Grins". Jetzt muss man nur noch den Verkäufer davon überzeugen, das Geld zurückzuerstatten, bevor man den nun völlig defekten Plunder zurücksendet. Nicht ohne nochmals auf "gesundheitsgefährdende Verschmutzung durch Tierhaare und/oder eklige Essenreste" hinzuweisen.
Als i-Tüpfelchen bei dieser Transaktion würgt man dem Verkäufer dann noch eine schlechte Bewertung rein, da der Verkäufer nicht bewerten darf.
Abschließend hat man quasi gratis Ersatzteile, die sonst viel Geld kosten.
So erging es mir, nur mit dem Unterschied, dass ich die Kohle erst rückerstatten wollte, nachdem ich die Ware zurückerhalten habe.
Auf das stieg der Käufer aber nicht ein, mit der Begründung "Vertrauensverlust".
So blieb es leider bei einer negativen Bewertung.
LG
H.
Man suche sich ein "defektes Gerät seiner Wahl" in der Bucht.
Nach Erhalt desselben muss man sofort beim Verkäufer die Sauberkeit monieren:
" das Gerät ist vollkommen verdreckt und gesundheitsgefährdend. Ich zeige sie beim Gesundheitsamt an".
Wenn das noch nicht reicht, droht man mit einem bekannten Anwalt und der eigenen Rechtsschutzversicherung.
Zwischenzeitlich reklamiert man noch "fehlendes Zubehör und fehlende Teile" und bekrittelt alle Teile als defekt die zuvor als "funktionierend" angeboten wurden.
Der völlig entnervte Verkäufer wendet sich an IBääh und es wird eine Rücknahme vereinbart.
Zwischenzeitlich baut der Käufer alle brauchbaren Teile aus. Schließlich wurde das Gerät ja als "defekt" verkauft. "Grins". Jetzt muss man nur noch den Verkäufer davon überzeugen, das Geld zurückzuerstatten, bevor man den nun völlig defekten Plunder zurücksendet. Nicht ohne nochmals auf "gesundheitsgefährdende Verschmutzung durch Tierhaare und/oder eklige Essenreste" hinzuweisen.
Als i-Tüpfelchen bei dieser Transaktion würgt man dem Verkäufer dann noch eine schlechte Bewertung rein, da der Verkäufer nicht bewerten darf.
Abschließend hat man quasi gratis Ersatzteile, die sonst viel Geld kosten.
So erging es mir, nur mit dem Unterschied, dass ich die Kohle erst rückerstatten wollte, nachdem ich die Ware zurückerhalten habe.
Auf das stieg der Käufer aber nicht ein, mit der Begründung "Vertrauensverlust".
So blieb es leider bei einer negativen Bewertung.
LG
H.